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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Sealwolf
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    Hallo Foristen!
    Nochmal ne Frage zum Thema Entschädigung von Gutachten, die ich mir selber trotz Recherche nicht beantworten konnte: Wenn man nach dem schriftlichen Gutachten zur Verhandlung geladen wird, kann man dann für die Verhandlung nur Reisekosten oder auch wieder den Stundensatz abrechnen..?
    Danke und Gruß!
    S.



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Sealwolf
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    Hallo Forum! ich hole den Thread nochmal hoch, da ich die og Frage noch nicht beantworten konnte... Ansprechpartner bei Gericht ist chronisch unerreichbar. Ich schreibe gerade eine entspr. Rechnung, hatte zum Gericht jedoch insgesamt 4h Reisezeit. Weiss jemand ob man für diese Zeit auch die Stundensätze nach JVEG ansetzt?
    Beste Grüße!
    S.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Lieber Seawolf,
    wenn du als Gutachter geladen bist, dann ja. Als Sachverständiger Zeuge nein. Als Gutachter rechnest du zu Beispiel die Fahrtzeit für einen Hausbesuch auch ab. Z.B. 2x45 Min Fahrtzeit = 1,5 h zu jeweils z.B. Betreuungsgutachten 90 € ab. Bist du vor Gericht geladen 2x1h Fahrtzeit, Parkgebühren, 30 min Gerichtsverhandlung = 2,5 x 90 € plus Parkgebühren.



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