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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    unsensibel Avatar von Lava
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    Unsere Verwaltung macht mich wahnsinnig. Eigentlich ist die Einstufung doch klar geregelt: Facharzt Stufe 1 an dem 1. Jahr, Stufe 2 an dem 4. Jahr, Stufe 3 ab dem 7. Jahr. Jetzt rechnen die aber immer wieder ab meinem Stellenantritt hier und nicht ab 2016, seit meiner Prüfung. Erschwerend kommen noch zweimal Elternzeit hinzu.

    Weiß jemand, welche Zeit definitiv NICHT angerechnet wird? Elternzeit, nehme ich an. Wie sieht es aus mit Mutterschutz und Beschäftigungsverbot?
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  2. #2
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    das war mal...
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    Es zählt die Arbeitszeit ab FA, Elternzeit nicht. BV und MS schwierig, vermutlich (!) aber auch nicht, da es ja um Erfahrung geht (die Zeiten zählen ja bei FA auch nicht)



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Wobei "Facharzt" als "Fachärztin/Facharzt ist diejenige Ärztin/derjenige Arzt, die/der aufgrund abgeschlossener Facharztweiterbildung in ihrem/seinem Fachgebiet tätig ist." definiert ist.

    In TVÄ sind die Regelungen in Bezug auf die Anrechnungszeiten unter §20 Abs. 3 nochmal genauer spezifiziert:
    (3) 1 Den Zeiten einer ärztlichen Tätigkeit im Sinne des § 19 Abs. 1 stehen gleich:
    a) Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz,
    b) Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit nach § 23 bis zu 39 Wochen,
    c) Zeiten eines bezahlten Urlaubs,
    d) Zeiten eines Sonderurlaubs, bei denen der Arbeitgeber vor dem Antritt
    schriftlich ein dienstliches bzw. betriebliches Interesse anerkannt hat,
    e) Zeiten der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit.

    2 Zeiten, in denen Ärztinnen und Ärzte mit einer kürzeren als der regelmäßigen
    wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten beschäftigt
    waren, werden voll angerechnet.
    Insofern würde man den Mutterschutz schon angerechnet bekommen müssen. Berufsverbot steht nicht drin, würde ich auch mal sagen dass keine Anrechnung möglich sein wird.
    Wobei man üblicherweise immer auch nur in Monaten rechnet (so hab ich es kennengelernt, hab aber keine Quelle gefunden). Wenn man im Monat 1 auch nur einen Tag gearbeitet hat zählt der voll mit in der Berechnung der Monate bis zum nächsten Stufenaufstieg.
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  4. #4
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    Warum lässt du so mit dir umgehen und sagst nicht einfach: Ich will die und die Stufe bzw. das und das Gehalt? Als FA ist man doch längst in der Position gehaltstechnisch zu fordern! Und nicht um irgendwelche Monate/Jahre zu feilschen!



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  5. #5
    unsensibel Avatar von Lava
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    Unsere Personalverwaltung ist zu dumm, um sich erpressen zu lassen. Wenn ich denen sagen "gebt mir Geld, oder ich gehe", dann lassen sie mich gehen. Egal, ob der Chef dann im Dreieck springt.

    Hat sich eh erstmal erledigt. Ab 1.4. fange ich woanders an für ein Jahr. Bin mal gespannt, wo die mich eingruppieren. Die kennen ja meine "Fehlzeiten" nicht, habe denen bisher nicht die WB Zeugnisse der letzten Jahre vorgelegt.
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