- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Zitat von
Lakemond
Ja, hatte ich.
Früher, als ich noch fest in Nordrhein angestellt war, habe ich zusätzlich Dienste in einer Klinik in Westfalen-Lippe gemacht. Für die Ärzteversorgung W-L war es kein Problem, dass ich in Nordrhein eingezahlt habe.
Ja, wenn man noch fest irgendwo angestellt ist, dann ist der Fall einfach. Dann scheint die bisherige Ärzteversorgung zuständig zu sein. Nur wenn man die Arbeitnehmerüberlassung über längere Zeit ausschließlich ausübt, zum Beispiel mehrere Wochen am Stück in Vollzeit, könnte es problematisch werden. Aber ich frage mich eben, ob jemand mal tatsächlich wegen ein paar Wochen oder Monaten ANÜ seine Ärzteversorung wechseln musste - und danach womöglich wieder zurück gewechselt ist. Das wäre ja furchtbar.