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  1. #1
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    Schwerbehindert ist man zwar ab 50 %, aber es kann ab einem GdB von 30 % eine Gleichstellung beantragt werden....???



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  2. #2
    Unregistriert
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    Sehe das ganz genau so:

    "Eine Gleichstellung ist an die folgenden Voraussetzungen geknüpft: Der Grad Ihrer Behinderung beträgt weniger als 50, aber mindestens 30. Sie haben Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland."
    Quelle: Bundesagentur für Arbeit



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  3. #3
    Unregistriert
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    Lösung C (30 %) sollte richtig sein



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  4. #4
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    Oder hier: https://www.vdk.de/deutschland/pages...ng_gdb?dscc=ok
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen GdB von mindestens 30 haben, können unter Umständen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein und dann auch Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche haben.



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  5. #5
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    Als Person die nen GdB von 30 hat, 30 ist die richtige Antwort.



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