Sehe das ganz genau so:
"Eine Gleichstellung ist an die folgenden Voraussetzungen geknüpft: Der Grad Ihrer Behinderung beträgt weniger als 50, aber mindestens 30. Sie haben Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland."
Quelle: Bundesagentur für Arbeit