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  1. #6
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    In der Frage steht was kann „von Personen mit SCHWERbehinderung“ geltend gemacht werden.
    50% ist damit richtig. Aus die Maus.



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  2. #7
    Unregistriert
    Guest
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    In der Frage steht was kann „von Personen mit SCHWERbehinderung“ geltend gemacht werden.
    50% ist damit richtig. Aus die Maus.
    Lies die Frage doch bitte erst, bevor du hier irgendwas schreibst. Im Text stand:
    "Welches ist der niedrigste Grad der Behinderung, ab dem Ansprüche bezüglich des Arbeitsverhältnisses entsprechend dem von Personen mit Schwerbehinderung geltend gemacht werden können?"



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  3. #8
    Unregistriert
    Guest
    In der Frage ist nach dem niedrigsten GdB gefragt ab dem man "entsprechend dem von Personen mit Schwerbehinderung" Ansprüche geltend machen kann..

    M.M.n. sind ab einem GdB im Rahmen der Gleichstellung eben Ansprüche möglich die dem "entsprechen"



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  4. #9
    Unregistriert
    Guest
    jap, 30 ist richtig. Steht sogar im Amboss-Artikel dazu.



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  5. #10
    TK
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    Gleichstellung ab GdB ≥ 30
    Geändert von Tabea Kuerten (13.04.2023 um 14:17 Uhr)



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