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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ämter sind nicht „sauer“ auf irgendwen. Ämter arbeiten stur Regeln ab. Alles andere dürfen sie nicht, denn dann wäre es einklagbar.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #7
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    1. Ämter arbeiten akten ab, die kennen dich nicht und dein leben juckt die auch nicht
    2. wenn man vorher quasi "selbstverschuldet" zeit verloren hat, weiß ich nicht wie es ist mit der Bafög Regelung. im Zweifel würde ich es probieren und dann halt mit der Ablehnung leben, wenn es eine gibt.
    Insgesamt hast du ja 12 Semester anspruch, wenn sie verlängern ist es schön, wenn nicht musst du Wohngeld beantragen.
    Mehr als 12 solltest du ja jetzt noch nicht haben, oder?



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  3. #8
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    Zitat Zitat von S.Pearce Beitrag anzeigen
    1. Ämter arbeiten akten ab, die kennen dich nicht und dein leben juckt die auch nicht


    Mehr als 12 solltest du ja jetzt noch nicht haben, oder?
    was meinst du? Ich habe hier schon früher angegeben, dass ich um einige Semester hinterherhinke 😔 ich hätte theoretisch im Herbst 21 den M2 schreiben sollen, mit meinem Jahrgang, aber es steht in meinem früheren Posting warum das nicht geschehen ist, kannst nachlesen.



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  4. #9
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    Zitat Zitat von S.Pearce Beitrag anzeigen
    im Zweifel würde ich es probieren und dann halt mit der Ablehnung leben, wenn es eine gibt.
    Selbstverständlich werde ich mit einer eventuellen Ablehnung leben müssen und tun, die Gesetze und Entscheidungen sind zu respektieren.
    Meine Frage bezog sich vielmehr darauf, ob mit der geschilderten Situation irgendwelche Gefahren/Probleme gibt sollte man die verspätet abgelegte und erstmalig nichtbestandene M2 melden. Ihr habt meine Worte wortwörtlich/pingelig genommen und euch lustig darüber gemacht, dass die “sauer” werden auf mich, ich meinte eher ob ich mich in irgendwelche “richtige” “ernste” Probleme bringe, wenn ich den verspäteten Antritt zur Prüfung und das erstmalige Nichtbestehen melde.
    Geändert von Kathy234 (10.05.2023 um 20:04 Uhr)



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  5. #10
    irgendwo dazwischen
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    Na wenn du weiter Bafög brauchst, dann musst du doch sowieso den Antrag stellen und da wohl auch angeben, warum du länger brauchst. Irgendwann werden sie halt die Zahlung vermutlich einstellen und sagen, dass du keinen Anspruch mehr hast. Aber für die Rückzahlung wirst du trotzdem genug Zeit haben. Ergebnis der Prüfung müsstest du doch inzwischen haben, oder?
    Miss you Mum



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