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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
    Mitglied seit
    11.02.2008
    Ort
    zentral
    Semester:
    long time ago
    Beiträge
    3.537
    Es ist eindeutig ein BG -Fall.
    Wissen macht nichts.



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  2. #12
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.372
    Natürlich kann sich auch ein Koch im Privatleben mal mit einem Messer schneiden. DANN ist es kein Arbeitsunfall. Aber wenn er bei einer Tätigkeit, die unstrittig zu seinem Job gehört, verletzt wird dann ist es halt ein BG-Fall. Auch wenn man keine Lust drauf hat.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #13
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
    Mitglied seit
    08.08.2013
    Ort
    been there, done that, got the t-shirt
    Beiträge
    3.622
    Mit der Begründung wäre jede Wegeunfall kein BG-Fall, was er aber nunmal unzweideutig ist, wenn es sich um den direkten Weg von/zur Arbeit handelt



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  4. #14
    unsensibel Avatar von Lava
    Mitglied seit
    20.11.2001
    Ort
    schon wieder woanders
    Semester:
    FA
    Beiträge
    30.095
    Natürlich ist das ein Arbeitsunfall (sagt die Unfallchirurgin).
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  5. #15
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
    Mitglied seit
    07.08.2006
    Semester:
    waren einmal
    Beiträge
    10.168
    Danke Lava
    Ich habe mich inzwischen auf der Seite der BG-Nahrungsmittel belesen und habe bemerkt, dass man die Begriffe "Arbeitsunfall" und "BG-Fall" wohl auseinanderhalten sollte. Denn man muss ja nicht jeden Arbeitsunfall der BG melden. Obwohl das alles nicht so 100% eindeutig zu sein scheint. U.a. stand da, dass man einen Arbeits-/ Wegeunfall auf jeden Fall melden muss, wenn eine mehr als dreitägige AU folgt. Heißt das also, dass man Miniverletzungen auch als nicht-D-Arzt behandeln darf? Oder würdet Ihr als Hausärzte vorsichtshalber tatsächlich jeden Fall, der bei Euch aufschlägt, zum D-Arzt schicken?

    Das alles ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass die Begründung meines Kollegen, warum die Messerschnittverletzung des Kochs kein BG-Fall sein soll, falsch ist.



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