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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    14.08.2014
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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage an euch, wie ihr es mit der Meldung der Nebentätigkeit als Notarzt handhabt. Ich würde nämlich gerne über die Notarztbörse Notarztdienste übernehmen. Die Nebentätigkeit ist ja dem AG gegenüber meldepflichtig. Bei der Notarztbörse ist man ja jedoch nicht über diese angestellt, sondern diese vermittelt nur die Einsätze, die Verträge werden ja mit den einzelnen AG dann geschlossen (zumindest habe ich es so verstanden?).
    Wenn ich nun meine Nebentätigkeit meinem Haupt-AG melden möchte, muss ich dann für jeden Einsatz eine neue Meldung abgeben (da je immer wieder ein neuer Vertrag und ggf. auch neuer AG), oder reicht eine "allgemeine" Meldung, dass ich Notarztdienste übernehme?
    Wie handhabt ihr das?

    Vielen Dank für euere Antworten



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Matzexc1
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    Semester:
    4.Wbj-Anästhesie
    Beiträge
    3.665
    Hi, ich hab das nur allgemein gemeldet, es ist ja nur eine Nebentätigkeit.
    Geduld ist eine Tugend.
    Aber warum dauert alles immer so lange?

    Und als alle Hoffnung verloren war,kam ein Licht von oben und eine Stimme sprach:
    "Fürchte dich nicht, denn es könnte schlimmer sein"
    Und siehe da es kam schlimmer.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.08.2007
    Ort
    Göttingen
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    776
    Ich habe meinem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt, dass ich eine Nebentätigkeit als Notarzt auf Honorarbasis aufnehme mit maximal x Stunden pro Monat für verschiedene Auftraggeber je nach Bedarf, und dass ich sicherstelle, dass die dabei übernommenen Dienste jeweils nicht mit der bereits bestehenden Dienstplanung meines Haupt-Arbeitgebers kollidieren.

    Die meisten Arbeitgeber wollen inzwischen, dass man dann ein Formular ausfüllt "Anzeige einer Nebentätigkeit" oder so. Das muß man dann eben entsprechend ausfüllen.



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  4. #4
    Platin Mitglied Avatar von crossie
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    24.06.2011
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    nicht mehr
    Beiträge
    726
    Genaue Angaben, was man wie und wann anzeigen muss findet man in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag. Wenn Du auf Honorarbasis als Notarzt fährst ist das eine freiberufliche Tätigkeit, d. h. wie schon geschrieben einfach angeben, dass ab dann und dann freiberufliche Tätigkeit als Notarzt.



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  5. #5
    ehemals Medicus93
    Mitglied seit
    26.02.2013
    Beiträge
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    Wieso muss man überhaupt eine Nebentätigkeit dem AG melden?
    YOLO



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