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Ohne zu wissen, ob der Besuch/ die Teilnahme an der Veranstaltung bzw. den Testaten an Vorraussetzungen wie das Bestehen vorheriger Veranstaltungen ist (Bsp. an meiner Uni: Physiologie nur mit Physikschein, BC nur mit Chemieschein, Makro nur mit Propädeutik), wirst Du da nicht auf n grünen Zweig kommen.
Es ist rechtens zu Prüfungen automatisch angemeldet zu sein. Leider.
Jede Uni handhabt das aber anders, deswegen Studienordung + AStA + RA.
Eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen wird dir allerdings nichts mehr bringen, denn rückwirkend übernehmen die gar nichts und der Grund des Rechtsstreits (Fehllversuche, angeratene Exmatrikulation) sind ja schon eingetreten.
Eventuell Härtefall Antrag wg PTBS stellen, Versuch dadurch zurück erhalten und dann selbst exen?
Die AStA müsste dir da besser weiterhelfen können.
ABER Long story short: Da muss ein Profi (Rechtsanwalt) ran…ein Forum kann dir da nicht weiterhelfen
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Es kann sowohl sein, dass Du automatisch zu den Prüfungen angemeldet warst, als auch, dass dein Attest nicht akzeptiert wird aus formalen Gründen. Generell kann es schwierig sein, ein Attest nachzureichen und es kann auch gefordert sein, dass es sich um ein amtsärztliches Attest handelt.
Das kann -für dich leider- soweit alles rechtens sein.
Wenn Du da irgendwie rauskommen willst, bleibt dir nur der Gang zu einem spezialisierten Anwalt.
"Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"