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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #521
    Diamanten Mitglied
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    Kenne es auch so, dass man an der Uni UND am Klinikum befristet angestellt ist als wissenschaftlicher Mitarbeiter nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
    Es soll aber wohl auch Unikliniken geben, an denen das nicht so ist.
    Ich fand die Praxis schon immer fragwürdig. Als ich an der Uni war, durfte ich die ganze Zeit nur die Station schrubben, ohne Möglichkeit wissenschaftlich zu arbeiten....
    Aber vielleicht ändert sich diese Praxis mit der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Ärzte sollen da jetzt ja ausgenommen werden und Befristungen nach ÄArbVtrG erfolgen....
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



  2. #522
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
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    Guck mal, da, in der Besenkamm.. äääh, im Bereitschaftsdienstzimmer der Uniklinik. Siehst du das auch?
    Eine gemauschelte Elternzeitvertretung in ihrem natürlichen Habitat!



  3. #523
    SOS H20 Tatütata Avatar von Dooly
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    Bei uns sind nur diejenigen Ärzt*innen an der Uniklinik angestellt, die eben keine wiss. MA sind, sondern nur als Ärzt*innen angestellt sind. Das ist eher selten, z. B. in den Mangelbereichen möglich oder bei denjenigen, die sonst wegen WissZeitVG die Hochschule verlassen müssten aber bleiben sollen. Alles sonstiges (nicht nur ärztliches) wissenschaftliches Personal ist an der Hochschule beschäftigt.
    Geändert von Dooly (20.03.2024 um 15:17 Uhr)



  4. #524
    Registrierter Benutzer
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    Weiß eigentlich jemand wie sich sie Änderung des Wissenschaftzeitvertraggesetzes auf den ärztlichen Bereich auswirkt? Die Zeiten nach Promotion sollen ja deutlich verkürzt werden. Wird es hier auch wie bisher eine Sonderregelung für Medizin geben?



  5. #525
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