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  1. #1
    physikum23
    Guest

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    Hi,

    derzeit wird der der hochgerechnete Schnitt aller Kandidaten mit 74.4% angegeben. Das würde bedeuteten, das erstmal seit 5 Jahren, wieder eine maximale Bestehensgrenze von 192 gilt.

    Kann es sein, dass mit diesem "Schnitt" der Schnitt der Erstteilnehmer und der Studenten mit Mindeststudienzeit gemeint ist, denn der war im Frühjahr nämlich fast genauso gut, 73,4%, während der offizielle Geschamtdurchschnitt aller Testteilnehmer, bei 67,9% (Bestehensgrenze mit 183) lag.

    Um welchen Schnitt handelt es sich bei der Hochrechnung?



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  2. #2
    Unregistriert
    Guest
    Also letztes Mal war da der Gesamtschnitt aller Leute angegeben, die ihr Ergebnis eingetragen hatten (also um die 68% oder so waren das meine ich). Mich wundert das auch, dass der Schnitt jetzt so gut ist.



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  3. #3
    Unregistriert
    Guest
    Meinst du, dass es doch eine Möglichkeit gibt, dass die Bestehensgrenze gesenkt wird? Also so 185 oder so



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  4. #4
    Unregistriert
    Guest
    Hi,
    Ich wollte mal fragen ab welchem Schnitt die Gleitklausel zählen würde. Letztes Jahr war der Schnitt 73% und die Bestehnsgrenze wurde auf 58% herabgesetzt. Würde dann nicht auch bei 74% die Bestehnsgrenze herabgesetzt werden? Oder habe ich da irgendwas falsch verstanden



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  5. #5
    Unregistriert
    Guest

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    Die Bestehensgrenze wird nur durch das Ergebnis der Kandidaten mit Regelstudienzeit bestimmt, indem deren Ergebnis mit 0,78 multipliziert wird. Sollte der Schnitt der Erstteilnehmer tatsächlich bei 74,4% liegen, ergäbe das 0,78 mal 0,744 = 0,58 also 58% zum Bestehen. Warum bei Medilearn als unterste Bestehungsgrenze 60% angegeben sind, da bin ich mir nicht sicher, ob es eine Kalkulation ist, die sie nicht machen, oder ob der Schnitt der Erstteilnehmer noch höher als 74,4% ist und 74,4% lediglich der Gesamtdurchschnitt ist.



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