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  1. #1
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    Ich fand es verwirrend, dass nicht beschrieben wurde welche Höhe gemeint ist (ob vertikal oder horizontal) und habe mich deswegen falsch entschieden. Gehts noch jemanden so?



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  2. #2
    Unregistriert
    Guest
    Hi,

    In der Frage ging es um die Entnahme eines Rachenabstrichs mit einem Wattestäbchen.
    Ich verstehe die Formulierung so, dass mit "Höhe" gemeint ist, wie tief das Stäbchen in den Mund eingeführt wird, also welche Struktur auf einem Frontalschnitt auf Höhe der Rachenhinterwand ebenfalls sichtbar wäre.
    Unter der Annahme denke ich dass Antwort B mit der Carotisbifurkation richtig sein sollte.
    Neben der Rachenwand befindet sich das Spatium lateropharyngeum und in dem liegt weiter unten die Bifurkation.
    https://o.quizlet.com/T8ssYK2YUczqZEq5G5FIRg.jpg

    Macht das Sinn oder hab ich einfach die Frage falsch verstanden?

    LG



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  3. #3
    Unregistriert
    Guest
    Ich kenne es aus der Praxis sehr sicher, dass man z.B. nach leichten Auffahrunfällen im Röntgen über den geöffneten Mund das Atlantoaxialgelenk darstellt, um Frakturen auszuschließen. Deshalb hab ichs auch direkt angekreuzt.



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  4. #4
    Unregistriert
    Guest
    Ich hatte da den gleichen Gedankengang. Generell finde ich ist es einen Versuch wert das zu beanstanden. Ich weiß nur noch so wirklich wie man das am sinnvollsten belegt und argumentiert



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  5. #5
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    Ich glaube du hast die Frage bisschen falsch verstanden, ging glaube ich v.a. darum wie hoch die strukturen liegen du kannst aber trotzdem versuchen diese anzufechten. Laut doc check liegt die Carotisgabel Variabel zwischen C2 und C6. Je nach dem wie hoch diese liegt kann man diese mit dem Wattestäbchen erreichen (also auf gleicher Höhe). Glaube aber (leider) nicht, dass sich das IMPP darauf einlässt



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