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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen!

    Ich bin auf der Suche nach Gerichtsurteilen zu §34 StGB (rechtfertigender Notstand) im Zusammenhang mit einer Türöffnung durch den Rettungsdienst.

    Des Weiteren mal eine Frage in die Runde: Wie handhabt ihr solche Situationen? Wovon macht ihr eine eigenständige Türöffnung im Rettungsdienst abhängig?

    Ich freue mich auf eure Rückmeldungen!


    Schönes Wochenende!



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  2. #2
    Platin Mitglied Avatar von crossie
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    Zu dieser Thematik habe ich selbst noch nichts gehört, ich war bisher auch noch nicht in der Situation, als NA vor einer verschlossenen Tür zu stehen und entscheiden zu müssen. Bei mir waren die Türen bisher immer schon auf

    Aber gesetzt dem Fall würde ich schon relativ hohe Anforderungen stellen, sprich es müsste klar sein, dass wenn ich jetzt nicht sofort die Tür öffne(n lasse), der oder die Personen dahinter akut versterben oder zumindest schweren bleibenden Schaden erleiden werden. Also hypothetisch der Betroffene hat noch selbst 112 angerufen und ist dann während des Gespräches kollabiert. Oder der Betroffene liegt in der Wohnung, kann sich mit mir vor der Tür verständigen, aber die Tür nicht selbständig öffnen.
    Ein "schon seit drei Tagen nicht mehr gesehen" oder "ich glaub mit Oma stimmt was nicht" würde mir da nicht reichen.

    Wobei ich insgesamt in einer entsprechenden Situation gar nicht so sehr an den juristischen Background denken würde sondern situativ nach Gefühl. Im Zweifel wohl wissend, dass es danach vielleicht Ärger gibt.



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  3. #3
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    Vor-Hölle
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    Zitat Zitat von crossie Beitrag anzeigen
    Zu dieser Thematik habe ich selbst noch nichts gehört, ich war bisher auch noch nicht in der Situation, als NA vor einer verschlossenen Tür zu stehen und entscheiden zu müssen. Bei mir waren die Türen bisher immer schon auf

    Aber gesetzt dem Fall würde ich schon relativ hohe Anforderungen stellen, sprich es müsste klar sein, dass wenn ich jetzt nicht sofort die Tür öffne(n lasse), der oder die Personen dahinter akut versterben oder zumindest schweren bleibenden Schaden erleiden werden. Also hypothetisch der Betroffene hat noch selbst 112 angerufen und ist dann während des Gespräches kollabiert. Oder der Betroffene liegt in der Wohnung, kann sich mit mir vor der Tür verständigen, aber die Tür nicht selbständig öffnen.
    Ein "schon seit drei Tagen nicht mehr gesehen" oder "ich glaub mit Oma stimmt was nicht" würde mir da nicht reichen.

    Wobei ich insgesamt in einer entsprechenden Situation gar nicht so sehr an den juristischen Background denken würde sondern situativ nach Gefühl. Im Zweifel wohl wissend, dass es danach vielleicht Ärger gibt.
    Nicht einfache Frage, dennoch meist für den NA an sich rechtlich - meine ich! - eher harmlos. Denn da ist immer noch die Feuerwehr oder die Polizei beteiligt, und es handelt sich meist um eine abwägende Teamentscheidung. Das bleibt nicht am RD alleine kleben.

    Ergibt sich aus dem Gesamtbild "Person in unmittelbarer Gefahr", ist ein rascher Zugang schon gerechtfertigt.

    Ich hatte Anfang des Jahres einen ähnlichen Fall: Ältere Dame seit 2 Tagen vom Essen auf Rädern-Menschen nicht angetroffen, Nachbarn haben die Polizei geholt, bei einem Blick durch das Wohnzimmerfenster sieht man sie im Bett liegen.
    Tür zu massiv, Fenster direkt neben der Patientin, also wurde von der Feuerwehr das Badezimmerfenster eingeschlagen.
    Die haben das zwar nach meinem Eintreffen gemacht, aber Einsprüche hatte ich nicht und gemacht haben sie es allein.
    Die Patientin war dann tatsächlich länger tot.
    Für die Polizei kein Thema, Untersuchung durch uns etc.
    Die Kosten trägt dann wahrscheinlich die Patientin/die Erben bzw. die Versicherung der Hausverwaltung?

    Ansonsten kommt noch der Schlüsseldienst oder eben halt doch die Feuerwehr und versucht, so schonend wie möglich die Tür zu öffnen.
    Je dringender der Verdacht ist, desto schneller muss es gehen, analog zur Crash-Rettung aus dem Auto.

    Entscheidend ist wie immer eine gute Doku, das Meldebild und die Pflicht zu helfen. Habe noch nie gehört, dass da irgendwas an Haftung am RD hängen bleibt.



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  4. #4
    straight outta hell
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    Ich kenne das eigentlich nur so, dass man direkt mit Polizei und Feuerwehr zur Türöffnung anrückt. Also schon von der Leitstelle so alarmiert wurde weil entweder die Person hinter der Tür noch mit irgendwem kommuniziert hat aber die Tür nicht öffnen konnte oder sich Nachbar/Verwandte Sorgen gemacht haben weil die Person lange nicht gesehen wurde. Dementsprechend habe ich auch nicht aktiv die Entscheidung treffen müssen sondern die Entscheidung wurde bereits von der Leitstelle getroffen.

    Bin tatsächlich noch nicht in der Situation gewesen, dass ich vor Ort entschieden habe, dass die Tür jetzt aufgebrochen werden muss wenn das nicht von vorne herein der Einsatzgrund war.



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  5. #5
    Ldr DptoObviousResearch
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    Juris kennt jedenfalls keine.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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