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  1. #11
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    Zitat Zitat von cxd35 Beitrag anzeigen
    Ich habe bereits feste Paketpreise kalkuliert.
    Das ist - Überraschung! - unzulässig.

    Zitat Zitat von cxd35 Beitrag anzeigen
    Welche Rolle spielt dabei die GOÄ? Ich finde dort erstmal garnicht für diese Dinge immer eine Ziffer und außerdem komme ich mit den Ziffern (z.B. Blutentnahme) NIEMALS auf die Kosten, welche ich persönlich habe.
    Die GOÄ regelt, wie ärztliche Leistungen abzurechnen sind, solange sie nicht zu Lasten der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Wenn aufgrund des Fortschritts der Medizin bestimmte Leistungen in der GOÄ nicht abgebildet sind, kommt ggf. der Ansatz anderer Ziffern analog in Betracht; dazu gibt es häufig Empfehlungen der entsprechenden Fachgesellschaften oder Stellungnahmen der Ärztekammern.

    Zudem wird neben der Ziffer auch der Steigerungssatz angesetzt, der v.a. Schwierigkeit und Zeitaufwand abbildet - oder, in den Worten des Gesetzes (§ 5 Abs. 2 S. 1 GOÄ): Die Gebühren werden innerhalb des Gebührenrahmens "unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen" bestimmt. Eine Überschreitung des Steigerungssatz von 2,3 bedarf einer einzelfallbezogenen (sicherheitshalber ergänzt: wahrheitsgemäßen) Begründung. Eine Überschreitung des Steigerungssatz von 3,5 bedarf einer vorherigen Honorarvereinbarung, die der Form des § 2 GOÄ entsprechen muss.

    Zitat Zitat von cxd35 Beitrag anzeigen
    Ist es mir in irgendeiner Art und Weise erlaubt auch ohne GOÄ abzurechnen?
    Nein.

    Ich würde auch davon abraten, durch willkürlich gewählte Steigerungssätze von 2,2758683 o.ä. "glatte" Beträge zu erzeugen. Zum einen macht das wenig Sinn, weil in der Honorarvereinbarung ja doch die einzelnen Gebührenordnungspositionen und Steigerungssätze aufgeschlüsselt werden müssen und es dem Patienten regelmäßig weitgehend egal sein wird, ob der Betrag "glatt" ist oder nicht. Zum anderen stelle ich es mir nicht einfach vor, zu erklären, warum genau diese krumme Zahl den Aufwand abbilden soll; die Vorgehensweise kann den Verdacht nahelegen, dass der Abrechnung in Wahrheit gar keine Honorarvereinbarung zugrunde liegt, sondern eine unzulässige Pauschalvereinbarung. Warum Diskussionen im Dreiecksverhältnis Arzt-Patient-PKV oder gar strafrech

    Zitat Zitat von cxd35 Beitrag anzeigen
    Letztlich soll es eine 1-Raum-Praxis sein, in der ich meinem "Hobby" nachgehen kann und damit etwas nebenbei zu verdienen. Das macht mir halt alles sehr viel Spaß! Von daaus gesehen, bedarf es keiner Abrechnungsfirma bei erstmal vllt 20 Rechnungen im Monat ;)
    Man sollte die Anforderungen an eine ordnungsgemäße GOÄ-Abrechnung nicht unterschätzen.



  2. #12
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Glückwunsch zu dem Schritt in die Selbstständigkeit und toll, dass du dem Thema so viel Leidenschaft entgegenbringst.

    Behandelst du überwiegend Selbstzahler oder PKV-Versicherte, die deine Rechnung an die Versicherung weiterleiten?

    Falls überwiegend Selbstzahler, brauchst du dir um die GOÄ keinen großen Kopf machen. Lieber die Zeit in Marketing und Praxisaufbau investieren.

    In der Ästhetik etwa sind Pauschalpreise völlig normal, immer mit dem Zusatz "die Rechnung wird auf Basis der GOÄ erstellt".

    Die Zahl der Selbstzahler, die auf eine Rechnung nach GOÄ besteht, ist fast null! Und falls doch jemand darauf besteht, kannst du die Rechnung immer noch nachreichen und gut ist.

    Anders sich es natürlich bei PKV-Versicherten aus.



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