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  1. #1
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    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Abmeldung vom Examen. Keine Ahnung, ob einer damit Erfahrung hat.

    Mein Problem ist, daß ich noch nicht sicher bin, ob ich im März antrete oder erst im August. Im März würde ich zwar bestehen, aber es würde sicher über ne 4 nicht hinausgehen. Da ich im 1. auch schon ne 4 hatte, wäre das mit Blick auf die Abschlußnote alles nicht so toll.

    Da ich aber immer viel "auf den letzten Drücker" lernen kann, würde ich es eigentlich gern relativ kurzfristig entscheiden, ob ich im März dabei bin oder nicht, aber am 11.2. (5 Wochen vorm Examen) ist die Nachsendefrist zu Ende. Bis dahin kann man sich ohne Begründung abmelden, danach - nach Auskunft des LPA - nur noch mit ner vernünftigen Begründung, z.B. Krankheit.

    Weiß vielleicht jemand, ob es da noch ne andere Möglichkeit gibt? Wenn ich mich dann einfach so abmelde, müssen die das nicht annehmen und können das als Fehlversuch werten, oder wie ist das?

    Wär schön, wenn einer was dazu wüßte...

    Felice



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  2. #2
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Original geschrieben von Felice101
    Weiß vielleicht jemand, ob es da noch ne andere Möglichkeit gibt? Wenn ich mich dann einfach so abmelde, müssen die das nicht annehmen und können das als Fehlversuch werten, oder wie ist das?
    Wenn Du Dich nach der Frist abmeldest, dann wirklich nur mit gutem Grund, wie einer Krankheit. Da gelten aber nur Krankheiten, die Deine Verfassung am Tag der Prüfung beeinflussen.
    Wenn Du drei Wochen vorher Krank wirst und zwei Wochen mit irgendwas darniederliegst und nicht lernen kannst, zur Prüfung aber wieder fit bist, dann ist das - glaub ich - kein Grund.

    Bei allem anderen wird das Nicht-Mitschreiben dann als Fehlversuch gewertet.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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