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  1. #1
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    Hallo zusammen, laut vorläufigen Lösungen ist B die richtige Antwort. Es müsste doch aber C sein, zumindest nach den Quellen die ich gefunden hab.

    "Der Schwangerschaftsabbruch (umgangssprachlich auch „Abtreibung“) ist medikamentös bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Monatsblutung möglich. Dazu werden der Wirkstoff Mifepriston (Handelsname des Präparats: Mifegyne®) und ein weiteres Medikament, das den Wirkstoff Prostaglandin enthält, eingesetzt."

    Quelle:
    https://www.familienplanung.de/schwa...C%20eingesetzt.

    https://www.onmeda.de/gesundheit/ver...ille-id200929/



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  2. #2
    Unregistriert
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    Ja, auf jeden Fall. Es wurde explizit nach den medikamentösen Abbruch gefragt und nich nach SS-Abbruch im Allgemein.



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  3. #3
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    Vom gesetz her ist ein Abbruch aufgrund sozialer indikation (wenn nicht eine behinderung etc. vorliegt) bis zur 12. SSW erlaubt. Sonst macht man sich als Arzt strafbar.

    "Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht strafbar, wenn die betroffene Frau den Vorgaben der sogenannten Beratungsregelung folgt (Beratungsregelung nach § 218a Abatz 1 StGB). Die Schwangere, die den Eingriff verlangt, muss sich drei Tage vor diesem Termin in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen. Sie hat der Ärztin oder dem Arzt, welche den Eingriff vornehmen sollen, eine Beratungsbescheinigung über dieses Gespräch vorzulegen. Außerdem muss eine Ärztin oder ein Arzt, welche oder welcher nicht an der Beratung teilgenommen hat, den Schwangerschaftsabbruch innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vornehmen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann keiner der am Schwangerschaftsabbruch Beteiligten bestraft werden."
    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/schwangerschaftsabbruch



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  4. #4
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    Es ist aber danach gefragt, bis wann "diese Form des Schwangerschaftsabbruches" (medikamentös) möglich ist.



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  5. #5
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    " Bis zu welcher FRIST..."



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