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  1. #21
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    Ich verstehe nicht, wieso es hier so viel Diskussionsbedarf gibt. Nur weil es eine Fristenregelung gibt, heißt das nicht, dass das Wort "Frist" nicht auch in einem anderen Kontext existiert. Demzufolge endet nach 63 Tagen, die leitliniengerechte FRIST, medikamentös abzutreiben. In dieser Frage, so wie sie gestellt ist und wie sie wörtlich auf die MEDIKAMENTÖSE THERAPIE abzielt, wird ganz eindeutig gefragt, bis wann man medikamentös abtreiben darf. Hier wurden wir eben vom IMPP ins offene Messer laufen gelassen, aber solche Fragen gibt es eben, um zu testen, wer aufmerksam liest und über den Tellerrand schaut.



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  2. #22
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    Zitat Zitat von Amboss-Boss Beitrag anzeigen
    Die 12. SSW und damit die 14 Woche nach der letzten Periodenblutung
    sofern wir das Gesetz als Frist nehmen und das steht mMn über den medizinischen Möglichkeiten.

    vermutlich Antwort B, wegen der Berechnung der Schwangerschaftswochen.
    Aber Schwangerschaftswochen werden doch ab dem 1. Tag der letzten Periode berechnet. Schwangerschaftswochen = Post menstruationem
    Entwicklungswochen = Post conceptionem



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