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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Können wir bitte alle diese Fragen anfechten 🥹



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  2. #12
    Unregistriert
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    Ich denke die Frage ist so konzipiert, dass auch der Abbruch nach 14 Wochen richtig sein müsste aufgrund sozialer Indikation. Bin auch für eine Anfechtung.



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  3. #13
    Unregistriert
    Guest
    Bis zu welscher Frist ist dieser Form möglich: also soziale Indikation+ Medikamentöser Abbruch



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  4. #14
    Unregistriert
    Guest
    Guten Abend,

    Vielleicht kann mir einer von euch erklären warum mein Gedankengang falsch ist.
    Ich habe E angekreuzt "Es gibt keine Befristung für diese Form des Schwangerschaftsabbruches.

    In der Fragestellung wurde nicht betont dass es sich auf diese Patienten bezieht sondern klang für mich nach einer allgemeinen Frage. "Bis zu welcher Frist ist diese Form des Schwangerschaftabbruches möglich?" für mich hat ein "bei dieser Patientin" gefehlt.

    Da bei einer medizinischen Indikation auch noch weit aus später die Schwangerschaft abgebrochen werden kann und dies mit den gleichen Medikamenten Mifepriston ->48h später Prostaglandin geschieht ist diese (medikamentöse) Form des Schwangerschaftabbruches doch immer möglich.

    Danke schonmal an die klugen Köpfe hier



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  5. #15
    Registrierter Benutzer
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    Wie kommst du auf medizinische Indikation, in der Frage steht ganz klar, dass sie wegen sozialer Belastung das Kind nicht will (sie hat bereits eines, das ist in der Pflegefamilie). Danach wird nach medikamentösem Abbruch gefragt und wann *diese* Form des Abbruchs möglich ist, ich finde die Frage absolut nicht zweideutig formuliert



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