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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Oh und es gibt auch keinen Hinweis auf mütterliche Indikation im Sinne einer verstärkten Belastung, zum Beispiel durch eine Behinderung oder schwere Erkankung des Kindes, nur da wäre evtl. E richtig



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  2. #17
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    Ja. Wie gesagt ich habe die Frage so verstanden, dass es sich nicht auf die Patientin bezieht sondern eine allgemeine Frage zu "dieser (medikamentösen) Form des Schwangerschaftabruches" ist. Also lost gelöst von dem Fall



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  3. #18
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    Laut Amboss ist diese Medikamentenoption aber nur bis zur 7+0 geeignet und danach ein off Label use. maximal schlecht formuliert und prinzipiell kann man fast jede Antwort begründen.



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  4. #19
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    Ja genau, aber ein medikamentöser Schangerschaftsabbruch hat ja nichts mit der Indikation zu tun, sondern mit dem Zeitpunkt bis zu dem er stattfindet, weil danach die Medis nicht zugelassen sind. Deswegen bin ich auch für Antwort C



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  5. #20
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    Ja ich verstehe alle die eine Frist gewählt haben, um die Frage in Bezug zu dieser Patientin zu beantworten. Aber grundsätzlich ist ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch(egal welcher Indikation) zu jedem Zeitpunkt möglich und das auch wesentlich über den Fristen einer sozialen Indikation hinaus(bspw. 20SSW).
    Amboss sagt dazu:
    ">14. SSW p.m. (>12. SSW p.c.) [20]
    Progesteronrezeptor-Antagonist: Mifepriston DOSIS [18][21]
    Nach ca. 24–48 Stunden: Prostaglandin , bspw. Misoprostol (Off-Label Use) DOSIS [20]"

    https://next.amboss.com/de/article/D...7e88c144402767 im Arztmodus



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