Weil die Patientin bereits berentet ist müsste die KV zuständig sein.
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Der Antrag auf Rehabilitation kann doch auch an die Rentenversicherung gerichtet werden - warum soll das falsch sein?
Weil die Patientin bereits berentet ist müsste die KV zuständig sein.
Und die Rentenversicherung ist ganz sicher falsch? Ich dachte es geht beides und habe mich dann für Rentenversicherung entschieden
Bin mir auch ziemlich sicher. Die Rentenversicherung übernimmt nur, um Erwerbstätigkeit zu sichern; wenn das also eh schon gelaufen ist, sind die raus.
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Bei Menschen, die noch arbeiten zahlt die Rentenversicherung.
Bei Menschen, die an einer Berufskrankheit leiden, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung.
Bei Menschen, die bereits in Rente sind zahlt die Krankenversicherung.