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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Mich hat außer dem Betriebsarzt bis jetzt niemand schriftlich drauf hingewiesen, wann man für welche Impfung wiederkommen muss.



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  2. #12
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  3. #13
    Registrierter Benutzer Avatar von Mr.Ambu
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    Ich verstehe das Problem nicht in §22 Satz 3 IfSG steht der Antworttext wortwörtlich genauso drin ...?

    " In der Impfdokumentation ist hinzuweisen auf

    1. das zweckmäßige Verhalten bei ungewöhnlichen Impfreaktionen"

    https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__22.html



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  4. #14
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    Alle Argumente sind richtig und diese Frage ist auch anfechtbar, denn bei der Impfung zu Corona wurden jedem eine Information zum unterschreiben hingelegt, ohne die es keine Corona -Impfung gegeben hätte, bei allen anderen Impfungen reicht glaube ich die formale information.



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