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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Warum wird A richtig angegeben? V.a. Vorhofflimmern laut der Symptome?

    Ist aber noch gar nicht gesichert und bei valvulärem VHF wären DOAKs kontraindiziert.

    Was spricht gegen B (Thrombozytenaggregationshemmer) ?



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  2. #2
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    Wenn man davon ausgeht, dass der Verschluss der A. poplitea nicht im Rahmen einer kardialen Embolie entstanden ist, käme ja nur noch die pAVK als Ursache in Betracht.
    In diesem Fall müsste man aber Thrombozytenaggregationshemmer UND Statine geben. Beides waren mögliche Antworten und da man nicht zwei Antworten auswählen kann, bin ich mir sehr sicher, dass das IMPP hier auf Vorhofflimmern hinaus wollte. Ob man es unter diesen Bedingungen dann anfechten kann, ist natürlich eine andere Frage...



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  3. #3
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    Ich dachte man kann ja alles mit Amboss Wissen kreuzen, stimmt doch nicht



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  4. #4
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    Ja safe aber nur weil der Patient tachykard ist und einenen unregelmäßigen Puls hat ist (finde ich) das VHF noch nicht eindeutig gesichert. Weiß nicht ob man DOAKs einfach mal so auf verdacht gibt. Und selbst wenn ist es nicht ausgeschlossen, dass er ein valvuläres VHF hat beim man nur Vitamin-K-Antagonisten geben darf



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  5. #5
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    Fande die Frage auch äußerst fragwürdig, die konnte man mit den Infos gar nicht beantworten. VHF würde ich halt gern im EKG sehen oder im Falltext hören dass es auch VHF nachgewiesenerweise ist, Bevor ich DOAKS anfange. Und wenn er eine pAVK hat, geb ich in Stadium 1 Statine und in Stadium 2 Thrombozytenaggregationshemmer. Im Fall stand, er hatte noch nie vorher solche Symptome. Klingt dann doch wieder nicht nach pAVK schlimmer als Stadium 1. Dann wären wieder Statine richtig. Also meiner Meinung nach eine Frage zum Anfechten weil zu wenig Infos im Text. Muss man viel zu viel reininterpretieren!



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