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  1. #11
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    In der Leitlinie "Der akute periphere Arterienverschluss" der DG für Gefäßchirurgie steht auf Seite 10 unter dem Punkt Nachsorge geschrieben:
    "Eine lebenslange Behandlung mit Thrombozytenaggregationshemmer ist nach supragenualen Gefäßoperationen, nach Gafäßinterventionen und auch bei vorbestehender bzw. begleitender pAVK notwendig."

    Es ist aber aus dem Fall nicht abzuleiten welche Akutbehandlung genau durchgeführt wurde (Lysetherapie, Operative Intervention, ...), was relevant für die Nachsorge wäre! Demnach könnten sowohl A und B richtig sein.

    Für euch zum Nachlesen:
    https://www.klinikumdo.de/fileadmin/...verschluss.pdf



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  2. #12
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    Finde auch der Zeitpunkt „nach der Akutbehandlung“ ist nicht eindeutig genug definiert, sodass beides möglich wäre



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  3. #13
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    Wie ich bereits geschrieben habe: Geht man davon aus, dass der arterielle Verschluss im Rahmen eines thrombotischen Geschehens auf Grundlage einer pAVK entstanden ist, sind sowohl Thrombozytenaggregationshemmer, als auch Statine indiziert. Wenn B richtig wäre, müsste also auch D richtig sein. Da bei keiner Frage zwei Antwortmöglichkeiten richtig sein können, können sowohl B, als auch D ausgeschlossen werden.
    Es bleibt also nur noch eine Embolie im Rahmen eines Vorhofflimmerns als Ursache. In diesem Fall ist dann A die korrekte Antwort. Auf ein bestehendes Vorhofflimmern wurde in der Aufgabenstellung auch sehr eindeutig hingewiesen: Herzfrequenz: 160 bpm, unregelmäßiger Herzschlag. Das ist eindeutig eine Tachyarrhythmia absoluta, zumindest würde mir so auf die Schnelle keine weitere Herzrhythmusstörung einfallen, die sowohl tachykard, als auch arrhythmisch ist und mit einem arteriellen Verschluss der A. poplitea zusammenhängt



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