Da stand aber doch, „nach der Akutbehandlung“ oder?
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Ich habe mich auf den akuten art. Verschluss und die Akutbehandlung laut Frage konzentriert.
Wenn ich also einen Verschluss so schnell als möglich reperfusionieren möchte geht es meines Erachtens bei den hier angebotenen Antworten nur mit Hilfe eines Faktor-Xa-Inhibitors wie Heparin.
Fraktioniertes Heparin bzw.
Niedermolekulares Heparin
Heparinoide
Da stand aber doch, „nach der Akutbehandlung“ oder?
Oh, da hast du leider recht. Mit dem richtig lesen muss ich noch üben.
tja, es gibt diese Frage wo die Oma ihrer Enkelin über ihr Medikament fürs Auge erzählt, hatte ich falsch 😓🤦🏼
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In meinem Endspurt-Skript steht: „Postoperative Antikoagulation: Postinterventionell wird eine Antikoagulation mit Heparin eingeleitet. Patienten mit arterieller Thrombose erhalten längerfristig ASS. Bei Patienten mit embolischem Gefäßverschluss und nicht ausschaltbarer Emboliequelle ist eine orale Antikoagulation mit Vitamin-K-Antagonisten oder einem direkten oralen Antikoagulans indiziert.“
Finde das man die Fragestellung sowohl als postinerventionell als auch Sekundärprophylaxe auslegen kann, je nach dem, Weinmann die Akutbehandlung eingrenzt. Reicht das zum Anfechten?