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Danke für eure Hilfe...also versteh ich das richtig, dass der feiertag dann dazuzählt, wenn er im zeitraum der au liegt?
Dem sollte aber eine Begutachtung bei Arbeitgeberzweifel an der AU vorangehen.
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
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Ist jetzt schon ein wenig OT bezogen auf diesen Thread. Trotzdem möchte ich dazu klarstellen, dass einem der AG selbstverständlich nicht einfach so wegen Krankheit im laufenden Vertragsverhältnis kündigen kann, wenn man eine gültige AU hat.
Wenn der AG dies tun wollte, müsste er die AU anzweifeln und eine amtsärztliche Begutachtung einfordern.
Das geht zwar unter bestimmten Umständen, ist aber aufwendig. Wenn auch der Amtsarzt zu dem Schluss kommt, dass eine AU vorliegt, kann einem der AG selbstverständlich nicht kündigen!
Problematisch sind in diesem Kontext aber natürlich Vertragsverlängerungen bei befristeten Verträgen.
"Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"