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Thema: Kranktage

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Dooly Beitrag anzeigen
    Das sind deiner Meinung nach die relevanten Faktoren, weshalb Leute nicht gegen eine ausgesprochene Kündigung vorgehen? Du, als Person, die sowohl ihre Rechte kennt als auch keine Sprachbarrieren hat, ist dann nicht „eingeschüchtert“?
    "DIE" "EINZIGEN" Faktoren garantiert nicht. Aber man muss seine Rechte ja erst kennen und verstehen bevor man sich überhaupt überlegen kann sie durchzusetzen, oder? Ich habe im übrigen mit keinem Wort angedeutet, dass ohne solche erschwerende Faktoren jemand nicht gehemmt sein müsste seinen AG zu verklagen.

    Mein Punkt war einzig, dass es ein AG mit einer nicht legalen Kündigung ja probieren kann und die Chancen damit durchzukommen gar nicht mal so klein sind. Und ich habe ein Beispiel angeführt, bei dem es geklappt zu schein hat. So what?



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  2. #37
    SOS H20 Tatütata Avatar von Dooly
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    Zitat Zitat von Spektralleuchte Beitrag anzeigen
    Mein Punkt war einzig, dass es ein AG mit einer nicht legalen Kündigung ja probieren kann und die Chancen damit durchzukommen gar nicht mal so klein sind. Und ich habe ein Beispiel angeführt, bei dem es geklappt zu schein hat. So what?
    Ich hab gelesen, was du geschrieben hast und es steht auch immer noch oben. Du musst mir das hier nicht erklären.



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  3. #38
    Registrierter Benutzer
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    Mal aus Neugier:

    Während eines Kündigungsschutzverfahrens- wird da Gehalt gezahlt? Und wenn man dann zur Sicherung seines Einkommens woanders arbeitet und das Verfahren gewinnt, ohne dass man arbeitet weil ja das vom Arbeitgeber gegebene enddatum des Arbeitsverhältnisses überschritten ist, zahlt der AG dann nach?



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  4. #39
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von dmtec Beitrag anzeigen
    Mal aus Neugier:

    Während eines Kündigungsschutzverfahrens- wird da Gehalt gezahlt? Und wenn man dann zur Sicherung seines Einkommens woanders arbeitet und das Verfahren gewinnt, ohne dass man arbeitet weil ja das vom Arbeitgeber gegebene enddatum des Arbeitsverhältnisses überschritten ist, zahlt der AG dann nach?
    I.d.R. wird der AG bis zum Datum der Kündigung zahlen, bzw. bis zu dem Datum ab dem er diese für rechtmäßig hält.
    Im Kündigungsschutzverfahren geht es dann oft um Abfindungen, die sich in Monatgehältern bemessen.

    Also nein, der AG zahlt dir während des Verfahrens kein Gehalt.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  5. #40
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    Zitat Zitat von dmtec Beitrag anzeigen
    Mal aus Neugier:

    Während eines Kündigungsschutzverfahrens- wird da Gehalt gezahlt? Und wenn man dann zur Sicherung seines Einkommens woanders arbeitet und das Verfahren gewinnt, ohne dass man arbeitet weil ja das vom Arbeitgeber gegebene enddatum des Arbeitsverhältnisses überschritten ist, zahlt der AG dann nach?
    Normalerweise ist es so, dass die erste Instanz bereits entschieden hat, wenn die Kündigung streitig ist, bevor das Arbeitsverhältnis endet. Wenn der Arbeitnehmer gewonnen hat und der Weiterbeschäftigungsantrag durchgegangen ist, dann geht man regulär zur Arbeit und bekommt auch Geld im Prozessarbeitsverhältnis.

    Nach neuerer Rechtsprechung muss man sogar woanders arbeiten, wenn man seine Obliegenheiten nicht verletzen will. Dann muss der Arbeitgeber beim Obsiegen im Prozess nur die Differenz zahlen.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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