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Ich schreib das einfach mal hier rein, bin mir sicher, wir hatten schon mal einen Thread zu dem Thema, finde ihn aber auf die Schnelle nicht. Folgendes Urteil finde ich von der eventuellen Strahlkraft etwas gruselig, steige aber einfach nicht komplett durch das Thema, weil es mich noch nicht betrifft.
Ein Zahnarzt hat wohl, nach Verkauf seiner Praxis, weiterhin im zahnärztlichen Notdienst gearbeitet und hat sich jetzt, sofern ich richtig verstehe, seinen Angestelltenstatus und damit seine Versicherungspflicht über die gesetzliche Rentenversicherung erstritten.
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/P...29.internet992
Denk'n is' 'n Schiet, weet'n müßt!