Okay. Den Vorteil für den Zahnarzt habe ich jetzt verstanden.
Und die KVen stellen jetzt den Dienst ein, weil sie fürchten, dass sie bei allen Poolärzten dann rückwirkend und ab jetzt die Beiträge (nach)zahlen müssen? Oder ist bei denen dieser Schwebezustand "scheinselbständig"?
Wie rechnen das denn die Kolleg*innen ab, die jetzt unter der Dienstpflicht reaktiviert werden?