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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Wer einen Sitz hat, der muss am Notdienst teilnehmen, es sei denn, man hat das als Angestellter rausverhandelt, dass man das nicht muss. Dann muss sich der Chef drum kümmern, dass jemand kommt.
    Zumindest in der KVBW erhöhen angestellte Ärzte die Verpflichtungszeit für den Anstellenden (Zitat KV:"Angestellte Ärzte erhöhen die Teilnahmeverpflichtung am ärztlichen Notfalldienst des Anstellenden"). Solange der nicht vereinbart hat, dass sein Angestellter am Notdienst teilnimmt muss der gar nix sonder der Chef hat die A-Karte



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  2. #12
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    So ist es. Die Rentenversicherung könnte Morgen zur Betriebsprüfung bei der KV losziehen und dann rückwirkend für 4 Jahre Beiträge einsammeln, die bei mehr als 3 Monaten rückwirkend von dem Auftraggeber zu tragen sind, Der Ärzteversorgung wird es egal sein, weil die ihren Anteil ohnehin bekommen hat. Spannend wäre es bei der Krankenversicherung. Da ist ein erhebliches Kostenrisiko (das ist aber selbstverschuldet).
    Wie wahrscheinlich ist es denn, dass die das auch machen, also rückwirkend Beiträge einsammeln etc? Durch das Urteil dürfte es ja ein leichtes sein, kostentechnisch die KV, nunja, unglücklich machen.
    Sieht man eigentlich irgendwo für BW, welche Stellen zugemacht bzw. eingeschränkt wurden (ich sehe auf der oben verlinkten Karte nur die aktuellen Offnungszeiten, aber nicht, wo was geändert wurde).
    "Dum spiro, spero"
    Cicero



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  3. #13
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    Zitat Zitat von Frisko Beitrag anzeigen
    Ne, ich verstehe noch nicht ganz genau, ob und wie die Notdienste, bzw. deren Vergütung Bestandteil werden zur Berechnung von den Beiträgen für das Versorgungswerk. Und ob da steuerlich danach noch so viel übrig bleibt?
    Ich hatte immer das Gefühl, dass die KVSH den Bereitschaftsdienst als lukrativen Nebenverdienst "verkauft", zB fahrender Dienst für 24 Stunden am Wochenende 1440 Euro plus Kilometer plus 15-50 Euro Zuschlag pro Patient.
    Ja, klar. Das sind ganz reguläre Einnahmen deines Vertragsarztsitzes, nur eben ohne Budgetierung. Was ührig bleibt, das hängt von deiner restlichen Aufstellung ab. Aber das kann ich nicht beurteilen. Wir haben einige Praxisinhabier hier, die werden dazu mehr Erkenntnisse haben.

    Zitat Zitat von FirebirdUSA
    Zumindest in der KVBW erhöhen angestellte Ärzte die Verpflichtungszeit für den Anstellenden (Zitat KV:"Angestellte Ärzte erhöhen die Teilnahmeverpflichtung am ärztlichen Notfalldienst des Anstellenden"). Solange der nicht vereinbart hat, dass sein Angestellter am Notdienst teilnimmt muss der gar nix sonder der Chef hat die A-Karte.
    Krass, hätte ich nicht erwartet.

    /edit: Ob die Rentenversicherung die KV jetzt in Anspruch nimmt? Keine Ahnung, das weiß keiner, was die da tun. Das Eigeninteresse der DRV ist nicht vorhanden, wenn dann wäre das nur für die Krankenkassen interessant, weil eine Pflichtversicherung entstanden sein könnte. Aber ob das überhaupt in relevantem Ausmaß Leute betrifft, unklar. Die KV handelt nur so um für die Zukunft geschützt zu sein.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  4. #14
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Hab mal ein neues Thema draus gemacht.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #15
    gamo lefuzi nibe
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    So ist es. Die Rentenversicherung könnte Morgen zur Betriebsprüfung bei der KV losziehen und dann rückwirkend für 4 Jahre Beiträge einsammeln, die bei mehr als 3 Monaten rückwirkend von dem Auftraggeber zu tragen sind, Der Ärzteversorgung wird es egal sein, weil die ihren Anteil ohnehin bekommen hat. Spannend wäre es bei der Krankenversicherung. Da ist ein erhebliches Kostenrisiko (das ist aber selbstverschuldet).
    Das verstehe ich nicht so richtig. Bei dem Urteil handelt es sich ja ausdrücklich um eine Einzelfallentscheidung. Begründet wurde diese damit, dass der Zahnarzt selbst gar keine Abrechnungsgenehmigung hatte und über einen Stundensatz bezahlt wurde, da er ja selbst nicht über über die KV abrechnen konnte. Diese Konstellation trifft ja sicherlich nur auf wenige Poolärzte zu, warum sollte das Urteil denn jetzt Auswirkungen auf alle Poolärzte haben?



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