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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,liebe Kollegen und Kolleginnen!
    Ich habe mir den Tarifvertrag meines Arbeitgebers angeguckt und verstehe nicht welcher Gruppe ich angehöre.Da gibt es für Assistenzärzte insgesamt sieben Stufen:
    -im ersten Jahr
    -nach einem Jahr ärztlicher Tätigkeit
    -nach zwei Jahren ärztlicher Tätigkeit
    -nach drei Jahre ärztlicher Tätigkeit
    -nach vier Jahren ärztlicher Tätigkeit
    -nach fünf Jahren ärztlicher Tätigkeit
    -nach sechs Jahren ärztlicher Tätigkeit
    Also,da ich seit Juli 2018 tätig bin,würde ich sagen,dass ich der Gruppe 'nach fünf Jahren ärztlicher Tätigkeit 'angehöre,aber die haben mich der Gruppe nach vier Jahren ärztlicher Tätigkeit zugeordnet

    Wie versteht ihr das?

    VG



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  2. #2
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    Hat jemand eine Idee?



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Nach fünf Jahren ärztlicher Tätigkeit natürlich. Vorausgesetzt du hattest keine Unterbrechungen seither.



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  4. #4
    irgendwo dazwischen
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    im Grünen
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    neverending story
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    Sehe das wie Davo, wenn du die 5 Jahre durchgearbeitet hast, dann Stufe 5, bei Lücken drin, u.U. nur 4. Wichtig ist "NACH ... Jahren ärztlicher Tätigkeit"
    Miss you Mum



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  5. #5
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    Ja,ich habe ohne Unterbrechung gearbeitet,keine Elternzeit,keine Pausen,ich weiß nicht nicht,ob die Tatsache, dass ich bei einem neuen Arbeitgeber bin,eine Rolle spielt,also die fünf Jahre habe ich bei einem anderen Arbeitgeber verbracht,aber wie gesagt,ohne jegliche Unterbrechung
    Na ja, wahrscheinlich muss ich mit der Personalabteilung sprechen,schon wieder Stress



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