Es empfiehlt sich immer alles zu recherchieren, worin man keine Expertise hat, bevor man die Aussage eines anderen als Humbug betitelt ;)
Hier ein relativ aktuelles Urteil: https://www.schleswig-holstein.de/DE...PI/prm323.html
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Zitat von Evil
Es empfiehlt sich immer alles zu recherchieren, worin man keine Expertise hat, bevor man die Aussage eines anderen als Humbug betitelt ;)
Hier ein relativ aktuelles Urteil: https://www.schleswig-holstein.de/DE...PI/prm323.html
Du bist ja niedlich. Hier ist der Volltext. Wo taucht da der Amtsarzt auf? Das ist eine non-liquet-Entscheidung...
Zitat von Evil
Jap, niedlich trifft gut zu Aber dadurch dass ich in einer Kanzlei für Medizin- und Arzthaftungsrecht arbeite, und wir im Jahr mind. 3-4 solche Fälle haben, weiß ich, dass man mit einem amtsärztlichen Attest jeglichr Zweifel seitens des AGs beseitigen kann. Das Urteil habe ich hinzugefügt, um darauf hinzuweisen, wie so eine Situation vorm Gericht bewertet wird.
But never mind ;)
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Und wie weit bist Du im Jurastudium?
Und woher kommt die Zuständigkeit der Amtsärzte für Verfahren in denen keine Behörde beteiligt ist?
Wenn Du Dich so gut auskennst, warum dann nicht mit der Leitentscheidung in der Sache 5 AZR 149/21 (die mit dem Amtsarzt auch nichts am Hut hat)? Im Übrigen braucht es das nach der Rechtsprechung gar nicht, immerhin sind der Arbeitgeberin mangels Kenntnis des Inhalts erhebliche Beweiserleichterungen zuzubilligen, die dann zu einer Darlegungs- und Beweislast der Arbeitnehmerin führt. Das stützt dein Argument eben nicht.
Bitte auch kurz darlegen, warum das Verfahren aus § 275 Ia 3 SGB V dadurch verdrängt wird.
Geändert von Autolyse (28.10.2023 um 22:16 Uhr)
Zitat von Evil