Aktuell im Spiegel. Passt auch hier rein finde ich:
Ich finde die Entwicklungen zu diesem Thema und die rechtlichen und ethischen Implikationen sehr spannend.Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Schwer kranke Kläger dürfen Medikament für Suizid nicht kaufen
Zwei schwer kranke Männer wollen Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind sie mit ihrem Anliegen gescheitert.
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Jetzt wies das Bundesverwaltungsgericht auch ihre Revision zurück . Der Erwerb von Natrium-Pentobarbital zum Suizid sei grundsätzlich nicht mit dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes vereinbar, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, erklärte es. Die Ablehnung verletze die Kläger nicht in ihren Grundrechten.
Das Thema ist seit Langem in der Diskussion. Anfang 2020 erkannte das Bundesverfassungsgericht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben an. Schon 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Medikament zum schmerzlosen Suizid in extremen Ausnahmefällen erworben werden darf.
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Offensichtlich nutzt einem das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nichts, da es de fakto keinen Weg gibt legal an Mittel zur Selbsttötung zu kommen.
Meine Meinung dazu, auch wenn ich mich damit hier jetzt exponiere, ist übrigens, das das richtig ist.
Ich halte Suizid für falsch und *immer* für pathologisch, weil der Überlebenswille einer der stärksten Triebe des Menschen ist. Beihilfe zum Suizid halte ich nicht für eine ärztliche Aufgabe.
Mir ist bewusst, dass man das auch anders sehen kann.
Aber eben darum finde ich die Entwicklungen rund um dieses Thema so spannend.