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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Registrierter Benutzer
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    Weiss jemand etwas über die Vergütungen als Sachverständiger vor Gericht, also im mündlichen Verfahren? JVEG kenne ich, aber nur für schriftliche Gutachten.



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  2. #17
    Diamanten Mitglied
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    Aktuell im Spiegel. Passt auch hier rein finde ich:

    Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Schwer kranke Kläger dürfen Medikament für Suizid nicht kaufen
    Zwei schwer kranke Männer wollen Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind sie mit ihrem Anliegen gescheitert.
    (...)
    Jetzt wies das Bundesverwaltungsgericht auch ihre Revision zurück . Der Erwerb von Natrium-Pentobarbital zum Suizid sei grundsätzlich nicht mit dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes vereinbar, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, erklärte es. Die Ablehnung verletze die Kläger nicht in ihren Grundrechten.

    Das Thema ist seit Langem in der Diskussion. Anfang 2020 erkannte das Bundesverfassungsgericht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben an. Schon 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Medikament zum schmerzlosen Suizid in extremen Ausnahmefällen erworben werden darf.
    (...)
    Ich finde die Entwicklungen zu diesem Thema und die rechtlichen und ethischen Implikationen sehr spannend.
    Offensichtlich nutzt einem das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nichts, da es de fakto keinen Weg gibt legal an Mittel zur Selbsttötung zu kommen.

    Meine Meinung dazu, auch wenn ich mich damit hier jetzt exponiere, ist übrigens, das das richtig ist.
    Ich halte Suizid für falsch und *immer* für pathologisch, weil der Überlebenswille einer der stärksten Triebe des Menschen ist. Beihilfe zum Suizid halte ich nicht für eine ärztliche Aufgabe.
    Mir ist bewusst, dass man das auch anders sehen kann.

    Aber eben darum finde ich die Entwicklungen rund um dieses Thema so spannend.
    Geändert von Nefazodon (07.11.2023 um 14:40 Uhr)
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  3. #18
    Diamanten Mitglied
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    So wie ich die Berichterstattung darüber verstanden hab ging es vor allem um eben das Betäubungsmittelgesetz. Es ging nicht um die Frage ob man sich selbst töten darf oder so, rein um das eine Medikament das unter dem Betäubungsmittelgesetz steht. Und von dem was ich eben bisher gelesen hab ist die Aussage "Dieses Medikament ist nach dem Betäubungsmittelgesetz nicht erhältlich auch wenn der Wunsch nach Selbsttötung berechtigt ist. Es gibt alternative Wege als dieses eine Medikament und die sind primär zu wählen. Das Betäubungsmittelgesetz lässt hier keine Ausnahme zu und der Wunsch ist aufgrund möglicher Alternativen abzulehnen." Oder hab ich da was falsch verstanden?
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  4. #19
    Diamanten Mitglied
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    31.08.2018
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    @anignu: Das hast Du richtig verstanden. Nur frage ich mich, wie diese alternativen Wege de facto aussehen sollen, wenn alle Betäubungsmittel versperrt sind.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  5. #20
    Es gibt Studien, ... Avatar von Bille11
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    Nicht alle dem ruhigen Vitalzeichen-Ende möglichen zuzuführenden Medikamente unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz.. da gibts genügend Möglichkeiten.
    harmlos, naiv & unschuldig.
    Gut bekannt mit lauter ehemaligen Chorknaben.

    "Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling.
    "Ich brauche Sonne, Freiheit
    und eine kleine Blume."



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