Wenn die Anästhesisten das OP Zentrum betreiben und sich die Operateure bei Ihnen einmieten, dann liquidieren die Anästhesisten die mitgebrachten Patienten der Operateure selbst nach EBM und GOÄ.
Alles weitere ist nach Absprache. Wird der Aufwachraum auch von den Anästhesisten abgerechnet oder von den Operateuren?
Wie teuer ist der Slot? Ist es eine reine Vermietung der Räumlichkeiten? Abrechnung nach Zeit oder nach Fällen?
Wird nur der OP vermietet, oder auch Serviceleistungen drumherum (Stellen von Op Assistenz*, Sterilisation der Siebe*) etc.
*Oft wird nur die reine Raumvermietung angeboten, weil nicht Gewerbesteuerpflichtig. Bei Überlassen von Personal für die Op Assistenz bzw. sonstigen Dienstleistungen für die eingemieteten Operateure (z.B. Sterilisation der Siebe) fällt meistens nicht mehr unter freiberufliche Tätigkeit = Gewerbesteuerpflicht für das gesamte OP Zentrum. Abgesehen von den mittlerweile sehr hohen Auflagen für die Durchführung von Sterilisationsdienstleistungen für Dritte (Haftungsthematik).
Das Geschäftsmodell kann für die Anästhesisten sehr lukrativ sein.