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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi,

    hat jemand von euch zusätzlich zum PJ einen Nebenjob gehabt? Wie genau läuft es dabei mit der Versteuerung und den zulässigen Arbeitszeiten ab? Anscheinend hat man einen Grundfreibetrag von 784€/Monat, für den man keine Lohnsteuer zahlen muss. Dieser bezieht sich aber vermutlich nur auf die PJ-Vergütung? In den Krankenhäusern, in denen ich mein PJ ableiste werde ich nur 450€/Monat bekommen und habe daher gedacht nebenher am Wochenende zu jobben.


    Wäre für jede Hilfe dankbar



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  2. #2
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    Moin,

    hab grad ne ähliche Frage zu dem Thema gestellt, da ich den thread nicht gefunden hab erst rip. Anyways:

    Dieses Jahr ist der Steuerfreibetrag €10.908, d.h. €909 pro Monat. Die €450 vom Krankenhaus zählen steuerrechtlich als "Einkünfte nicht selbständiger Arbeit" und wird i.d.R. mit deinen anderen Einkünften zusammengerechnet. Du kannst also zusätzlich zur PJ-Aufwandsentschädigung noch bis zu €459 verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen (Steuererklärung muss man natürlich ungeachtet dessen trotzdem machen).

    Ich würde auch gern nen Nebenjob weiterführen, bin zur Zeit aber noch über meine Eltern in einer PKV familienversichert. Ich frage mich nun, ob ich durch PJ+Nebenjob iwie aus der PKV herausfallenwürde.. Weißt du - oder ein anderer Leser - darüber etwas?



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  3. #3
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    Hi
    Soweit ich weiß interessiert das die PKV - im Gegensatz zur GKV (die wollen ja wenn man noch familienversichert ist ab einem gewissen Einkommen dass man sich selbst versichert)- nicht
    Aber ich würde einfach mal bei deiner PKV anrufen und nachfragen, die können das dann 100% sicher sagen



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  4. #4
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    Vielen Dank euch!
    Zur PKV kann ich leider nichts sagen :/



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