teaser bild
Ergebnis 1 bis 2 von 2
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    03.10.2022
    Beiträge
    108

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Liebe Kolleg*innen,
    folgende Konstellation: ich habe 6 Monate im Dreischichtbetrieb gearbeitet, hiernach gekündigt und chille nun in der Praxis

    Was passiert mit dem eigentlich nach Tarifvertrag zustehenden Zusatzurlaub, den ich durch 6 Monate Dreischichtbetrieb erworben habe? Kann ich eine Auszahlung fordern? Bin so angepissed auf meinen alten Arbeitgeber, dass ich nach Erhalt der Zeugnisse gerne jeden Cent noch einfordern würde

    Weiß jemand wie das läuft?

    LG
    MellowMed



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Neonaten-Schaukeldienst Avatar von aschenputtel1977
    Mitglied seit
    01.05.2003
    Ort
    war Gryps
    Semester:
    vorbei
    Beiträge
    624

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Bei uns war das damals so, dass der verfallen war dann, der wurde nicht ausgezahlt, sondern konnte nur genommen werden. Das hat mich damals bei einer Kollegin so aufgeregt, die MV meinte dann nur, dass nähme sie mit auf s nächste Protokoll. Was daraus geworden ist, konnte ich leider nicht mehr verfolgen.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook