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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo, alle zusammen!
    Welche Vorgehensweise ist angebracht, wenn wie bereits oben angegeben, dieses Szenario entsteht?

    Gibt es hier Mitstudenten denen das leider auch passiert ist, ob im letzten Frühjahrsexamen oder auch noch länger her?

    Wie seid ihr da vorgegangen?
    ( Muss ich zB. eine Frage anfechten, bei der meine Antwort vom IMPP als Falschantwort deklariert wurde u. begründen, dass diese richtig wäre durch andere Lehrmeinungen/ Fachliteratur? )

    - ggf. eine Schritt für Schritt Anleitung wäre schön und hilfreich

    - Wie viel Zeit bleibt einem für den Widerspruch nachdem das Ergebnis per Post eintrudelt?

    Hattet ihr Erfolg zur besseren Note hin? ( Bzw. welche Antwort habt ihr vom IMPP bekommen)

    Lohnt es sich auch Attest von länger bestehenden Vorerkrankungen die chronischer Natur sind einzureichen, organisch bedingt ?
    ( nicht psychisch)

    Liebe Grüße
    Und allen die sicher bestanden haben Herzlichen Glückwunsch



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Katastrofee
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    Leider bleibt dir in diesem Szenario (realistisch) nur die Option, das Examen in einem halben Jahr zu wiederholen. Fragen anfechten muss man innerhalb weniger Tage nach dem Examen (bevor die richtigen Lösungen bekannt gegeben werden...). Auch das mit dem Attest ist nicht zielführend, da du mit den Antreten der Prüfung bestätigst, dass du in der körperlichen Verfassung bist diese zu schreiben.
    Theoretisch könnte man natürlich klagen (hierfür bin ich nicht Jursistin genug, aber Prüfungsbedingungen könnten z.B. ein Grund sein), aber das ist nicht wirklich erfolgsversprechend und dauert wesentlich länger als das halbe Jahr.

    Ich wünsche dir alles Gute



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  3. #3
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    Versuche es mit einem Anwalt. Ich kannte jemanden, der mit Hilfe eines Anwalts eine Frage erfolgreich hingekriegt hatte. Gleichzeitig solltest du dich auf den nächsten Prüfungsversuch vorbereiten. Nicht aufgeben.



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  4. #4
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    Habe hier im Forum (Nutz vielleicht mal die Suchfunktion, ich habe den Beitrag leider nicht mehr geöffnet) gelesen, dass man nach dem Bescheid des LPAs noch Widerspruch einlegen kann, kostet je nach LPA nichts bis mehrere hundert Euro und dann muss du sehr, sehr gut belegen, wo du was falsch bewertet siehst. Chance nach dem Beitrag hier ziemlich gering. Danach kann man wohl noch klagen, was viel teurer ist und wahrscheinlich auch echt länger dauert als im Frühjahr nochmal anzutreten.



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  5. #5
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    Such am besten nach den Begriffen „Widerspruch IMPP“, da waren auf der ersten Seite ein paar Treffer



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