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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Gold Mitglied
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    Bei uns wird die Zeit vom Anruf bis zur Rückkehr in die Wohnung aufgeschrieben und vergütet, da besteht unser Chef auch drauf.



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Da gibt es Tarifverträge und Gerichtsurteile zu. Möglicherweise wirds in jedem Haus anders vereinbart. Auf dem kurzen Dienstweg fragen.
    Ich kenne es so, dass der komplette Einsatz zählt, ab dem Anruf bis man wieder zu Hause ist. Auch jeder Anruf zählt (für die Dauer des Anrufs). Schwierig finde ich es z.B. wenn man auf Laborwerte wartet im Hintergrund. Da erwartet man den Anruf ja quasi. Richtige Erholung ist das nicht. Gilt aber trotzdem als Rufbereitschafts "Ruhe" und dementsprechend wird nur die Anrufdauer bezahlt.

    Rufbereitschaft finde ich ok, wenn seine Definition auch zutrifft: Arbeit im Ausnahmefall.

    Finanziell hat sich das überhaupt nicht gelohnt. Man wurde so oft reingerufen und dann gibts paar hundert Euro dafür und das komplette WE ist im Eimer. Bei uns war man damals immer das komplette WE eingeteilt für die Station.
    In der Woche war weniger los in der Rufbereitschaft, aber wenn dann doch was war, wurde man aus seinem Schlaf-Rhythmus gerissen.
    Geändert von Tramaldol (09.11.2023 um 18:58 Uhr)



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    Das war bei uns definitiv etwas Beschiss, stelle ich grad fest (kirchliches Haus). Keine Ahnung wie es inzwischen ist.
    Wir hatten ja am WE auch Visite und geplante Aufnahmen zu machen. Aber ich frag mich ob es dann als Bereitschaft klassifiziert was? Wohl aber eher nicht, weil man ja daheim war und regulär kam am nächsten Tag oder minusstunden machte.
    Naja. Umso schöner, dass es dafür heutzutage bessere Regelungen gibt.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Im TVÄ-VKA werden die Wegezeiten mitgezählt. Im Rahmen der elektronischen Zeiterfassung kann man dann Wegezeiten hinterlegen die automatisch dazugebucht werden. Rufbereitschaftseinsätze in der Klinik werden dann INCL. Wegezeiten auf die volle Stunde aufgerundet. Wenn man die Klinik verlässt, dann wieder gerufen wird und die neue Einstempelzeit kleiner der einfachen Wegezeit ist, dann bekommt man nur diese kleinere Zeit (+ die 2. einfache Wegezeit wenn man heim fährt) gutgeschrieben. Das ist wichtig wenn man wissen will ob was aufgerundet wird. Kann ja sein dass noch ein paar Minuten zur Aufrundung fehlen, aber man den Patienten schon noch postoperativ kurz visitieren sollte...
    Bzgl. Aktivierung: das ist tarifvertraglich nicht geregelt, wird in unserem Haus aber so gehandhabt dass die Zeit ab Aktivierung quasi voll gezählt wird. Es ist ja so dass wenn eine OP indiziert ist, alles mit allen Leuten geklärt ist, und ich dann zu Hause sitze und nur noch drauf warte bis ich endlich angerufen werde um reinzufahren und zu operieren, hat das nichts mehr mit echter Freizeit zu tun. Wir schreiben das unseren Zeitbeauftragten und die schreiben uns diese Zeiten gut.
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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