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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    30.07.2023
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    Hallo,liebe Leser und Leserinnen der Medilearn Foren!
    Ich habe vor kurzem meine erste Gehaltsabrechnung vom neuen Arbeitgeber bekommen und mir ist aufgefallen,dass ich jetzt vom Gehalt 120 Euro abgezogen bekomme,die dann in die Zusatzversorgung gezahlt werden.Das ist mir bei den zwei alten Arbeitgebern nicht aufgefallen und soweit ich rausfinden konnte,hat sich an der Finanzierung der Zusatzversorgung nichts geändert. Es hieß sogar,dass alle Zusatzversorgungseinrichtungen auf dem gleichen Prinzip beruhen. Bei mir geht es um die VBL West und vorher war ich bei der Zusatzversorgung Rheinland.Die neue Sachbearbeiterin hat mir irgendwelche Formeln verschickt und das Einzige,was ich verstehen konnte,war,dass es jetzt kein Sanierungsgeld gibt.Ich würde den Betrag lieber anders anlegen. Ich weiß nur nicht an wen ich mich wenden kann und ob es überhaupt möglich ist,denn es ist eine Pflichtversicherung...

    Danke im voraus!



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Jeg arbejder hjemmefra.
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    Du beantwortest dir deine Frage doch schon selbst… PFLICHTversicherung.
    Btw. Wirf mal die Suchfunktion an. Hatten wir vor nicht allzu langer Zeit.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    31.08.2018
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    1.893
    Es gibt in Deutschland viele verschiedene Zusatzversicherungen, die alle leicht unterschiedliche Regeln haben.
    Daher ist es am besten, Du stellst deine Frage schriftlich bei der jeweiligen Einrichtung bzw. bei deiner Personalabteilung.

    Allgemein sieht es jedoch schlecht um dein Anliegen aus. Um Pflichtbeiträge kommt man eben nicht herum.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    03.05.2009
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    372
    Google ist dein Freund!
    Bei den Rheinischen Versorgungskassen zahlst du als AN nur 0,4% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts
    Bei VBL 1,81%

    Macht in deinem Fall ca. 100 Euro Unterschied im Monat.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    30.07.2023
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    Lohnt sich Eurer Meinung nach die Zusatzversorgung bei VBL? Wo seid ihr pflichtversichert?



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