Zitat Zitat von Tramaldol Beitrag anzeigen
Geld kassieren, Folgetag "Dienstfrei nach nicht geleistetem Dienst". Man könnte dann auch direkt das Geld aus dem Fenster werfen.
Das könnte man ja über so ziemlich alle Arbeitnehmerrechte sagen. Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall? Umziehzeit soll bezahlte Arbeitszeit sein? Kündigungsschutz für Arbeitnehmer die das Unternehmen eigentlich nicht mehr möchte? Alles Geldverschwendung

Deswegen ist es ja so wichtig, dass der Gesetzgeber Regeln festschreibt und Gerichte diese Auslegen und die Einhaltung Überwachen.
Es deckt sich im übrigen sehr wohl auch mit meinem Rechtsempfinden, dass das durchaus kalkulierbare Risiko des Ausfalls eines Arbeitnehmers durch Krankheit auf Seiten des Arbeitgebers liegt. Möchte der ein 24h Dienstmodell für sein Unternehmen anbieten, trägt er auch das Risiko bei Krankheit des AN einen entsprechend höheren Ausfall zu zahlen.

Das ganze geht ja in beide Richtungen: Hast du eine 50% Teilzeitkraft eingestellt und wird krank, hat diese pro Krankheitstag auch nur einen Anspruch auf Bezahlung des festgelegten Stundenpensums.

Und das gleiche Risiko trägt das Unternehmen übrigens wenn Wochenend- bzw. Nachtarbeit geplant ist - solang im Tarifvertrag hierfür Zuschläge vereinbart sind. Wenn ich für einen 12h Dienst am Feiertag geplant bin, kann aber aufgrund von Krankheit nicht arbeiten, steht mir trotzdem die Zahlung des Feiertagzuschlags für die vorhergesehenen Stunden zu.

Wenn es anders wäre würde man dem Arbeitgeber ja das Recht zugestehen im Krankheitsfall kurzfristig den Dienstplan zu ungunsten des Arbeitnehmers umzustellen und ihn um sein Recht für eine Entgeldfortzahlung zu betrügen. Beispiel: Eine Krankenschwester meldet sich wegen Migräne für den Dienstag Krank. Daraufhin wird der Dienstplan so umgestellt, dass für Dienstag garkein Arbeitseinsatz geplant war, dafür ist jetzt plötzlich am Samstag eine zusätzliche Schicht geplant um die 40h vollzumachen.

Zitat Zitat von Nefazodon

De facto werden Dienstpläne im Krankenhaus oft nicht "richtig" festgelegt und sind nur so "semi" verbindlich, wodurch zum Schaden des Arbeitnehmers eben keine Bezahlung für nicht geleistete Dienste erfolgt und auch kein FZA.
Eine sehr interessante und wahrscheinlich zutreffende Beobachtung! Wir haben in der Klinik eine ziemlich starre elektronische Zeiterfassung in welcher der Arbeitgeber die vorgesehenen Dienste hinterlegen muss, zu einer anderen Zeit kann man sich nicht einloggen. Angeblich haben sich vor Jahren mal Assistenten jeden Sonntag eingestempelt und Arbeitszeitbetrug begangen, ich vermute eher dass dadurch das Direktionsrecht durchgesetzt wird und die “nicht gewünschten” Überstunden nach überziehen der vordefinierten Zeit abgezogen werden können. Allerdings bietet das System eben den großen Vorteil, dass jeder im System sehr klar nachverfolgen kann ob bei Krankheit auch die Wochenendschichten bezahlt wurden etc. Führt das KH dagegen nur eine formlose Exceltabelle öffnet das die Tore für genau solche Spielchen.