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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
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    Fahtkosten: Bei der Steuer



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  2. #12
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    03.05.2009
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    372
    Ich habe einen Vertrag über 40 Stunden/Monat. Das sind gerade mal ein WE- und ein normaler Dienst. Selten schaffe ich es nicht, aber auch wenn, dann macht doctari kein Problem (es wird trotzdem vergütet, aber mit einem geringerem Stundensatz).



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  3. #13
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    24.10.2007
    Beiträge
    33
    Danke Euch!

    Ich habe herausgefunden, dass es häufiger vorkommt, dass man wegen Arbeitnehmerüberlassung in Steuerklasse 6 landet, wenn man für zwei Verleiher in einem Monat arbeitet. Wenn die Verträge sich nicht überlappen und die Einsätze nacheinander sind, ist das aber eigentlich nicht korrekt. Die Steuerklasse 6 ist nur dann anwendbar, wenn man von zwei Arbeitgebern parallel beim Finanzamt angemeldet wird. Und das war bei mir nicht der Fall. Mal gucken, ob ich das jetzt noch rückgängig machen kann...



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  4. #14
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    24.10.2007
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    Es scheint kaum möglich zu sein, die Eingruppierung in Steuerklasse 6 rückgängig zu machen, auch wenn es falsch ist. Ich habe es jedenfalls nicht geschafft. Es hat was mit ELStAM zu tun. Am besten setzt man sich vorher mit dem Finanzamt in Verbindung, wenn man vorhat, bei zwei Verleihern nacheinander zu arbeiten. Die Reihenfolge der Anmeldung über ELStAM muss penibel eingehalten werden. Es muss zuerst Verleiher 1 anmelden und wieder abmelden. Und erst danach Verleiher 2 anmelden und wieder abmelden. Wenn diese Reihenfolge durcheinander kommt, weil Verleiher 2 zu schnell war, wird für Verleiher 1 Steuerklasse 6 zugewiesen. Ist eigentlich ein Software-Fehler, dass da Korrekturen nicht möglich sind. Wurde aber bisher nicht behoben.



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