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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo meine Lieben, ich brauche mal euren Rat. Es geht darum, dass ich im Pj eine Aufwandsentschädigung von 400 € erhalte. Gleichzeitig habe ich noch Eltern unabhängiges Bafög für das eine Jahr bewilligt. Ich weiß, Dass die Aufwandsentschädigung auf das BaföG angerechnet wird.

    Jetzt hab ich aber folgendes Problem, meine Sachbearbeiterin gab mir die Info, dass die Aufwandsentschädigung als Minijob gewertet wird, daher ich problemlos beides erhalten kann ohne Anrechnung. Einerseits ist es ja gut andererseits habe ich wenig Lust später eine Nachzahlung zu erhalten und dann da so blöd durchzustehen mit einem Berg voller Schulden.

    Die meisten die ich kenne, haben eben das Problem, dass es eben nicht so ist. Wie kann ich da auf der sicheren Seite sein? Kommt mir ein wenig komisch vor. Hat jemand Erfahrung damit?



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  2. #2
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    Ich persönlich glaube das was auf dieser Seite steht https://www.pj-input.de/im-pj/organi...entschaedigung, also dass es nicht als Minijob zählt.
    Hoffe dir entstehen keine Nachteile, du hast ja alles transparent kommuniziert.



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  3. #3
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    Danke für deine Antwort.
    Ja leider steht das praktisch überall so drin aber wem soll man da vertrauen wenn nicht der Sachbearbeiterin vom Amt 😅. Sie muss es ja wissen. Möchte wie gesagt ungern später tausende von Euros nachzahlen



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  4. #4
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    Lass es dir schriftlich geben



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  5. #5
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    Reicht das denn per Mail ? Oder muss es offizielles Schreiben sein ? Ich habe da schon sehr oft nachgefragt aber ein Schreiben in Briefform habe ich nicht erhalten



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