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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    23.11.2009
    Ort
    Berlin
    Semester:
    scheinfrei
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    Hallo,
    vielleicht kann mir hier jemand helfen. Wie ist das mit den Fortbildungspunkten nach dem Facharzt? Hab die Prüfung im Mai gemacht und nun sagt mir eine Kollegin, ich muss schon im ersten Jahr 25 Punkte sammeln, sonst wird mir der Titel entzogen. Wo soll ich denn jetzt die Punkte herbekommen, hab drei Kleinkinder und arbeite Vollzeit mit Diensten. ... ich wusste natürlich, dass man die Punkte braucht, dachte aber nicht, dass ich nur ein Jahr dafür Zeit habe. Bundesland Bayern. Danke!



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.375
    Der Facharzttitel wird dir nicht entzogen. Von 25 Punkten im ersten Jahr ist auch nicht die Rede.
    Du brauchst innerhalb von fünf Jahren 250 Punkte, davon 150 in deinem Fach. Es gibt CME-Punkte für Artikel im Ärzteblatt und/oder im jeweiligen Fachmagazin deines Fachs. Meistens einen Artikel pro Heft (in aller Regel 2-3 Punkte). Damit kommst du schon weit. Dazu gibt es seit Corona viele Online-Fortbildungen auch kostenlos (z.T. mit vielen Punkten). Außerdem gibts 10 Punkte zum „Selbststudium“ gratis (zumindest bei uns).
    Und bevor man dir wirklich auf die Füße tritt, wirst du schon mal angemahnt. Dann kannst du schnell etwas buchen. Am besten schaust du mal auf die Seite deiner Landesärztekammer. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das in Bayern soviel anders ist.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    31.08.2018
    Beiträge
    1.893
    Der Facharzttitel wird dir schonmal ganz sicher nicht entzogen! Keine Panik.

    Die Fortbildungspflicht nach dem Facharzt gilt theoretisch für Alle. Wirklich relevant ist es aber nur im kassenärztlichen Bereich, da die kassenärztlichen Vereinigungen das Fortbildungszertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Fortbildungspflicht tatsächlich verlangen.
    Wenn Du dieses Zertifikat nach 5 Jahren nicht vorlegen kannst, wirst Du erst abgemahnt, dann folgen Abschläge auf deine Vergütung. Du darfst aber nacharbeiten. Und den Facharzttitel verlierst Du nie.
    Im Klinikbereich gibt es dagegen formal überhaupt keine Sanktionen meines Wissens. Wie relevant die Fortbildungspflicht dort für dich ist, hängt von deinem Chef/Chefin ab, und davon, ob Du in einer Ambulanz arbeitest und dein Facharzt formal für die Abrechnung wichtig ist.

    Um es nochmal deutlich hervorzuheben: Du hast definitiv 5 Jahre um 250 Punkte nachzuweisen. Wie Du das auf die 5 Jahre verteilst ist deine Sache.

    Oft gibt es auch eine klinikinterne Fortbildung in der Frühbesprechung (oder wann auch immer). Die kann man zertifizieren lassen von der ÄK. Einfach mal den Chef danach fragen.


    Ansonsten: Das was Feuerblick schreibt.

    Keine Panik.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    15.11.2017
    Beiträge
    57
    Ich hätte auch mal eine etwas speziellere Frage zu den Fortbildungspunkten.

    Ich wechsele in ein paar Monaten aus der Klinik in ein MVZ, womit das Sammeln und der Nachweis von Fortbildungspunkten dann ja tatsächlich relevant werden.

    Dazu kommt, dass bei mir zufällig auch einen Monat nach Eintritt in das MVZ mein 5-Jahres-Turnus endet. Heißt das, dass die KV dann sofort meine Punkte nachgewiesen haben will. Oder beginnt der 5-Jahres-Turnus neu sobald ich in den kassenärztlichen Bereich wechsele und ich muss erst 5 Jahre später den Nachweis erbringen?



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    09.10.2002
    Ort
    Schwarzwald
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    1.801

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    Auf der Seite der BÄK findet sich das Grundlegende - wie es beim Einzelnen aussieht regelt die zuständige Landesärztkammer

    https://www.bundesaerztekammer.de/th...che-regelungen

    Auszug aus den FAQ der ÄK Nordrhein im umgekehrten Fall:
    2. Wie ändert sich mein Nachweiszeitraum, wenn ich meine Praxis aufgebe und ins Krankenhaus wechsle?
    Der Nachweiszeitraum für niedergelassene Fachärzte wird (seit 2006) gemäß § 95d SGB V ab der Kassenzulassung von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) berechnet. Wird die Praxis aufgegeben, um im Krankenhaus tätig zu werden, sind diese Fachärzte zwar nicht mehr gegenüber der KV nachweispflichtig, sondern gegenüber ihrem Ärztlichen Direktor. Der laufende Fünfjahreszeitraum verändert sich jedoch nicht.



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