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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Liebe Alle,

    Weiss jemand wie man den Wert eines Arztsitzes ermitteln kann?
    Dieser muss im Rahmen eines Zugewinnausgleichs ermittelt werden und ich habe mir nie Gedanken darüber gemacht.
    In dem Fall bestehen zwei Arztsitze wobei auf einem ein Arzt angestellt ist.



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  2. #2
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    Man nutzt dafür in der Regel das modifizierte Ertragswertverfahren. Im Netz findet man diverse Rechner um das vorab schon einmal überblicken zu können. Beim Kauf einer Praxis sollte aber immer ein entsprechendes Gutachten für die Praxiswertermittlung vorliegen oder man geht zu einem erfahrenen Steuerberater/Wirtschaftprüfer, der das anhand der JA/BWA errechnen kann.

    https://www.aerzteblatt.de/archiv/13...chtige-Methode

    Das zeigt auch wie sinnvoll ggf. ein Ehevertrag sein kann, wenn man freiberuflich tätig ist.



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  3. #3
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    Die Praxis ist soviel wert wie der Preis, den jemand bereit ist zu bezahlen. Eine Praxis in einem gesperrten Gebiet in beliebter Lage kann bei geringerem Umsatz viel mehr wert sein als eine Landpraxis. Ich habe weit weniger als die Hälfte der Wertermittlung gezahlt und hatte retrospektiv das Gefühl, dass bei der Verhandlung noch viel mehr möglich war. Es braucht nur zwei Interessenten und der Preis wird exorbitant hochschiessen. Auf der anderen Seite kann man als Interessent auch hinhalten, die Zeit spielt eher gegen den Abgeber. Ich glaube irgendwie nicht so ganz an diese Wertermittlungsmethoden.



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  4. #4
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    Zitat Zitat von Trenn Beitrag anzeigen
    Die Praxis ist soviel wert wie der Preis, den jemand bereit ist zu bezahlen.
    Gut zusammengefasst

    Grundsätzlich würde ich mit diesen KV-Bewerungsmethoden vorsichtig sein, die KV vertritt natürlich stark die Interessen der niedergelassenen zu denen man erst NACH Kauf gehört ;) Der Klassiker sind halt große Hausarztpraxen im ländlichen bereich wo das extrem (!) auseinander geht, dann heißts 800.000 Umsatz und sie wollen 400.000 Ablöse, obwohl man die Praxis im Nachbardorf bei gleichem Umsatz umsonst griegt.

    Viele Grüße



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Aber es geht dem Threadersteller um einen Zugewinnausgleich und nicht um einen Praxiskauf und da ist entscheidend, was die Gerichte anerkennen…



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