teaser bild
Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 6 bis 9 von 9
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    15.03.2005
    Beiträge
    2.485

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Arme Socke, die hier keinen Ehevertrag hat. Sehr unfair mitunter weil realer marktpreis oft null und gutachter sagt 300.000. Mies



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von dr.moep
    Mitglied seit
    16.03.2010
    Beiträge
    273
    Also wir hatten unsere Praxiswert auch zunächst über das o. g. Ertragswertverfahren über die KV ermitteln lassen. Generell finde ich so eine Betriebswirtschaftliche Beratung nicht verkehrt, weil der Praxisinhaber da quasi Einblick in die Zahlen der letzten 3 (abgeschlossenen) Jahre gibt. Dem muss er auch schriftlich zustimmen.

    Als Faustregel wurde uns von Kollegen oft gesagt, dass grob der Reinertrag der Praxis oftmals als "Kaufpreis" genannt wird.
    Also beispielsweise 800k Umsatz, 400k Reinertrag --> Kaufpreis 400k. In unserem Beispiel war der Reinertrag auch in etwa so hoch wie der durch die KV ermittelte Praxiswert.

    Wie oben aber schon gesagt ist eine Praxis das Wert, was man bereit ist zu zahlen. Der Praxissitz an sich wird von der KV nach Bewerbung zugeteilt und ist nicht an einen Kaufpreis gebunden. Man zahlt dem Praxisinhaber quasi das Inventar und den "Ruf" der Praxis.

    Handeln geht da immer, am besten noch andere Praxen anschauen und das als Druckmittel einsetzten ("Im Nachbardorf gibts einen unbesetzten Sitz..." etc.). Wir haben so 150k gespart
    Happiness is like peeing in your pants. Everyone can see it, but only you can feel its warmth.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #8
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    03.06.2002
    Semester:
    Been there, done that... there was no T Shirt
    Beiträge
    4.919
    Wie ja einige zurecht ausgeführt haben, findet im echten Leben die Preisfindung ja über Angebot und Nachfrage statt- wie viele Nachfrager gibt es auf den Sitz, gesperrter KV Bezirk oder nicht usw. pp. Aber um derartige Faktoren soll es bei einer Wertermittlung für einen Zugewinnausgleich ja ausdrücklich *nicht* gehen. Bei einer Wertermittlung handelt es sich um ein formalisiertes Verfahren, dass auf möglichst "objektive" Art und Weise einen Wert X ermitteln soll (dient also gar nicht primär der Kaufpreisermittlung).

    Die Wertermittlung (für Banken, Finanzierungen oder eben hier: für die Ermittlung eines Zugewinnausgleichs) erfolgt im Regelfall über die sog. Ertragswertmethode, die mod. Ertragswertmethode oder Ärztekammermethode. Diese unterscheiden sich im Detail ein wenig voneinander (mehr Gewichtung auf die letzten Jahre, oder eher gleichmäßige Gewichtung über einen Zeitraum X usw). Hierfür gibt es spezialisierte Berater und Steuerberater, die dies vornehmen.

    @Skywalker: selbst mit Ehevertrag ist nicht gesagt, dass man im Ernstfall nicht trotzdem ein größeres Problem bekommt. Denn nicht jeder Ehevertrag hält vor Gericht stand und die Familiengerichte erklären Eheverträge regelmäßig für nicht anwendbar. Vor allem wenn ein Ehepartner gegenüber dem anderen Ehepartner im Ehevertrag signifikant benachteiligt wird. Oder beispielsweise keine eigene Rechtsberatung vor Erstellung des Ehevertrages hatte, während des Abschlusses schwanger war (wird so gewertet, dass der Ehevertrag in einer Drucksituation unterschrieben wurde usw.) usw. Vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #9
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    06.11.2009
    Ort
    Mülheim an der Schnur
    Semester:
    FÄ für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie
    Beiträge
    3.135

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von Thomas24 Beitrag anzeigen
    @Skywalker: selbst mit Ehevertrag ist nicht gesagt, dass man im Ernstfall nicht trotzdem ein größeres Problem bekommt. Denn nicht jeder Ehevertrag hält vor Gericht stand und die Familiengerichte erklären Eheverträge regelmäßig für nicht anwendbar. Vor allem wenn ein Ehepartner gegenüber dem anderen Ehepartner im Ehevertrag signifikant benachteiligt wird. Oder beispielsweise keine eigene Rechtsberatung vor Erstellung des Ehevertrages hatte, während des Abschlusses schwanger war (wird so gewertet, dass der Ehevertrag in einer Drucksituation unterschrieben wurde usw.) usw. Vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand.
    Und genau deshalb ist es eben so wichtig, dass man sich frühzeitig als freiberuflicher Arzt rechtlich beraten lässt. Nicht nur Ehevertrag, auch Vorsorgevollmacht und Testament etc. sind eben sinnvoll, um die Existenzgrundlage zu sichern, wenn es im Leben nicht gut läuft…



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 2 von 2 ErsteErste 12

MEDI-LEARN bei Facebook