Man nutzt dafür in der Regel das modifizierte Ertragswertverfahren. Im Netz findet man diverse Rechner um das vorab schon einmal überblicken zu können. Beim Kauf einer Praxis sollte aber immer ein entsprechendes Gutachten für die Praxiswertermittlung vorliegen oder man geht zu einem erfahrenen Steuerberater/Wirtschaftprüfer, der das anhand der JA/BWA errechnen kann.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/13...chtige-Methode
Das zeigt auch wie sinnvoll ggf. ein Ehevertrag sein kann, wenn man freiberuflich tätig ist.