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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Registrierter Benutzer
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    Ok ich hab keine Ahnung in was für Klitschen ihr arbeitet.. und ich will auch gar nicht sagen, dass irgendwas irgendwo nicht vorkommt oder sonst etwas. Ich kenne selbst aus persönlicher Erfahrung mehrere Kliniken in denen es Verstöße gegen die Strahlenschutzverordnung gibt/gegeben hat.. und ich weiß wer primär dafür gerade Stehen musste.

    Trotzdem: Nur weil ihr irgendwo was anmeldet indiziert ihr überhaupt nichts.
    Wenn Röntgenbilder gemacht werden in Kliniken, die von Ärzten beauftragt werden ohne Fachkunde (bzw. ohne Anwesenheit eines fachkundigen Arztes dem man die Verantwortung in die Schuhe schieben kann) und es keinerlei Kontrollmechanismus darüber gibt der so etwas verhindert.. Wird erstmal der Strahlenschutzbeauftragte befragt wie das denn sein konnte.

    Ich selbst gebe jeden Tag/ jeden Dienst x-Anforderungen für Röntgenbilder frei.. Davon merkt der Kliniker der es anmeldet halt nur gar nichts und meint deswegen er würde mit der Anmeldung das Röntgenbild indizieren. Nochmal: Das ist nicht so. Die Indikation stelle ich als Fachkundiger im Hintergrund meist unbemerkt... Deswegen ist dann immer die Verwunderung groß, wenn diese Kliniker dann mal in einer Nacht Dienst haben wenn kein Radiologe präsent ist (bei uns WE und Feiertag) und die MTRA sich weigert das Röntgenbild zu machen..



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  2. #22
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Spektralleuchte Beitrag anzeigen
    Ok ich hab keine Ahnung in was für Klitschen ihr arbeitet..

    Trotzdem: Nur weil ihr irgendwo was anmeldet indiziert ihr überhaupt nichts.
    Wenn Röntgenbilder gemacht werden in Kliniken, die von Ärzten beauftragt werden ohne Fachkunde (bzw. ohne Anwesenheit eines fachkundigen Arztes dem man die Verantwortung in die Schuhe schieben kann) und es keinerlei Kontrollmechanismus darüber gibt der so etwas verhindert.. Wird erstmal der Strahlenschutzbeauftragte befragt wie das denn sein konnte.
    Ich arbeite in keiner Klitsche, danke.

    Aber genau diese Situation, die eben nicht sein soll und sein darf wurde von der TE als Ausgangssituation des Threads beschrieben.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  3. #23
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Spektralleuchte Beitrag anzeigen
    Ich selbst gebe jeden Tag/ jeden Dienst x-Anforderungen für Röntgenbilder frei.. Davon merkt der Kliniker der es anmeldet halt nur gar nichts und meint deswegen er würde mit der Anmeldung das Röntgenbild indizieren. Nochmal: Das ist nicht so. Die Indikation stelle ich als Fachkundiger im Hintergrund meist unbemerkt
    Und das muss auch so sein.

    Stellt euch vor Chirurgie/Innere, steigende Entzündungszeichen + leicht schlechtere Atmung, OA sagt "meld mal nen Röntgen-Thorax an". Der Assistenzarzt macht das. Woher weiß denn die MTRA dass der Assistenzarzt überhaupt eine Fachkunde hat? Oder der OA? Und ob die aktuell ist? usw...
    Daher ist es in quasi jeder größeren Klinik so geregelt dass man quasi einen Vorschlag macht und ein Radiologe dann die formale Indikation stellt. In Notaufnahmen mag dies im Hinblick auf die Chirurgie/Unfallchirurgie nochmal ein wenig anders sein, da kenn ich auch Kliniken in denen der Vordergrunddienst die Fachkunde Notfallröntgen zwingend haben muss und die Radiologen sich dann aber auch bis zum nächsten Tag weder die Indikation noch die Bilder anschauen.
    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Also es haften tatsächlich auch Strahlenschutzbeauftragter und Geschäftsführung.
    Auch in der von mir genannten Quelle wird aber von einer Haftung des anordnenden Arztes ohne Fachkunde ausgegangen.

    Habt ihr Quellen, die Gegenteiliges belegen?
    Brauchen wir nicht weil du von falschen Voraussetzungen ausgehst. Wie soll man Quellen für eine andere Haftung finden wenn die Grundannahme schon falsch ist?
    Eine "Anforderung an die Radiologie" ein CT durchzuführen ist einfach keine "Anordnung eines CTs". Punkt. Wenn du ein Konsil stellst "Bitte um Portanlage/HKU/ÖGD+Colo" dann magst du glauben dass du die Indikation stellst, tatsächlich stellt die Indikation der Chirurg/Kardiologe/Gastroenterologe und der macht auch die OP/Intervention/Untersuchung. Dass manche Assistenzärzte auf Station dann verdonnert werden die Aufklärung dafür zu machen ist ein Thema das grenzwertig ist und hier nichts zu suchen hat, aber die Idee ist die Gleiche. Ein CT ist eine Untersuchung mit Strahlen, die braucht eine Indikation und die Indikation kann nur ein fachkundiger Arzt stellen. Normal: Das Eintippen einer Bitte um Untersuchung in einen PC stellt keine Indikationsstellung dar.

    Stellt dir einfach mal die Frage: wer ist den MTRAs weisungsbefugt? Wer erklärt den MTRAs welche Phasen und welches Programm er genau haben will? Merkst was? Und genau dieser Mensch stellt die Indikation. Nicht ich, nicht du.

    Und noch zum Thema "es müsse eine Person mit Kenntnissen im Strahlenschutz vor Ort sein". Ja. Ist halt so bei Teleradiologie. Ist aber nicht das Problem des Internisten oder Chirurgen. Das hat der Radiologe zu gewährleisten dem die Teleradiologie genehmigt wurde bzw. der Radiologe der dann die Indikation stellt. Der Internist/Chirurg ist da raus. Und ob nicht vielleicht sogar eine Person mit Kenntnissen vor Ort ist weißt du ja nicht. Vielleicht ist immer ein Anästhesie-Facharzt im Haus mit Kenntnissen im Strahlenschutz. Kann ja sein. Was weiß ich wie das die einzelnen Kliniken regeln. Ist aber nicht das Problem des kleinsten Rädchens. Das ist raus bei der Sache.
    Geändert von anignu (01.02.2024 um 23:52 Uhr)
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  4. #24
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Das ist ganz sicher falsch. Jede Untersuchung mit ionisierenden Strahlen ist eine Körperverletzung, die nur durch korrekte Indikation und Einwilligung des Patienten gerechtfertigt wird-
    Ob es eines konkreten Schadens bedarf (der ja wenn mit Latenz auftritt und daher schwer zu beweisen ist), da können wir uns jetzt drüber streiten. Ich selbst wäre mir nicht sicher, wie ein entsprechendes Gerichtsverfahren ausginge.
    Anhaltspunkte für einen potenziellen negativen Verfahrensausgang für die Ärztin bzw den Arzt, die ich sehe, sind die fehlende Qualifikation und damit die Fahrlässigkeit.
    Quelle?

    Ich zitiere mal von der Seite der DRG die Meinung eines Juristen:
    Die Sachlage unterscheidet sich hier erheblich von unmittelbaren Schäden wie zum Beispiel in der Chirurgie. Die entsprechenden Primärvorgänge in der Radiologie spielen sich im mikrophysikalischen Bereich ab, mit sehr geringen Schadenswahrscheinlichkeiten nach vielen Jahren. Daher kann eine Kausalität zwischen einer Strahlenexposition und einer manifesten Krebserkrankung nicht hergestellt werden. Die Sterblichkeit durch spontane Krebserkrankungen liegt ca. 1.000 mal höher als das Risiko eines Karzinoms aufgrund einer CT-Untersuchung mit 10 mSv. Die geringfügigen unmittelbaren Strahlenauswirkungen von Röntgenuntersuchungen sind dagegen kaum nachweisbar und innerhalb weniger Tage durch Reparaturvorgänge des Körpers wieder verschwunden. Gerade auch mit Blick auf die natürliche Umgebungsstrahlung kann das Kriterium eines „nicht ganz unerheblichen Gesundheitsschadens“ nicht bejaht werden. Ein solcher ist jedoch nach der Rechtsprechung Voraussetzung einer Haftung.



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  5. #25
    Diamanten Mitglied
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    09.10.2002
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    Schwarzwald
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    Sind wir uns nicht alle einig, dass der Fachkundige die rechtfertigende Indikation stellt?
    Haftbar ist auf alle Fälle der Strahlenschutzverantwortliche. Dieser muss organisatorisch sicher stellen, dass die Richtlinien eingehalten werden und werden können.
    In wie weit ein ohne Fachkunde beauftragender Arzt ebenfalls in Haftung genommen wird, wenn ein Bild gemacht wird, kann ich nicht beurteilen. Es ist aber sicher möglich.

    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Und noch zum Thema "es müsse eine Person mit Kenntnissen im Strahlenschutz vor Ort sein". Ja. Ist halt so bei Teleradiologie. Ist aber nicht das Problem des Internisten oder Chirurgen. Das hat der Radiologe zu gewährleisten dem die Teleradiologie genehmigt wurde bzw. der Radiologe der dann die Indikation stellt. Der Internist/Chirurg ist da raus. Und ob nicht vielleicht sogar eine Person mit Kenntnissen vor Ort ist weißt du ja nicht. Vielleicht ist immer ein Anästhesie-Facharzt im Haus mit Kenntnissen im Strahlenschutz. Kann ja sein. Was weiß ich wie das die einzelnen Kliniken regeln. Ist aber nicht das Problem des kleinsten Rädchens. Das ist raus bei der Sache.
    Das sehe ich anders. Der Arzt mit Kenntnissen ist aus meiner Sicht derjenige, der mit dem Teleradiologien kommuniziert und den Fall darstellt und daher eher in der anfordernden Abteilung zu suchen. Wie das im Detail in den Kliniken geregelt ist, welche Schlupflöcher genutzt werden.... Jede Abteilung einer Klink hat idR einen eigenen Strahlenschutzbeauftragten (muss fachkundig sein), der für Einweisung, erforderliche Qualifikationen zuständig ist.
    ( Vielleicht hab ich in ein paar Stunden nach dem xten Aktualisierungskurs Strahlenschutz neue Erkenntisse).



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