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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    ich befinde mich am Ende meiner Facharztausbildung und wir planen noch ein Kind zu bekommen. Nun ist es so, dass ich aktuell in einer Praxis als Weiterbildungsassistentin angestellt bin. Mein Vertrag läuft mit Ende der 60 Monate aus. Wenn ich dann sozusagen gerade noch so die 60 Monate voll habe um die Prüfung abzulegen und dann ins BV müsste, erhalte ich dann überhaupt Gehalt, obwohl mein Vertrag zu Ende ist?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Wer sagt denn dass du ins Beschäftigungsverbot musst.Und warum soll es Geld geben wenn du nicht mehr angestellt bist....



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Naja ich könnte ja theoretisch arbeiten, bezweifle nur, dass irgendeine Klinik oder Praxis eine schwangere Ärztin neu anstellt



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Du muss es ja nicht sagen und sie dürfen dich nicht danach fragen. Und wenn du dann am zweiten Tag deine Schwangerschaft publik machst kann man dich auch nicht mehr kündigen. Wie wäre es aber mit Arbeitslosengeld? Ist halt weniger, aber "ehrlicher" (wenn man "nicht erwähnen" als "unehrlich" ansehen will).



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Da darf bloß der Bauch nicht zu groß sein beim Bewerbungsgespräch.Und nochmal wer sagt dass es ein BV gibt.



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