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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied
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    Aber auch da muss man gucken/prüfen in welchem monetären Rahmen dies gefördert wird.



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  2. #12
    Registrierter Benutzer
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    So viel ich weiss, wird das nicht gefördert. Das wird oft nur gemacht, wenn man direkt nach der Prüfung eine Nachfolge antritt und einen Sitz besetzt, um selbst für die Praxis abrechnen zu können. Als Angestellter ist es einfacher den nachzubesetzenden Sitz zu bekommen, da man als frischer FA noch nicht lange auf der KV-Warteliste sein kann. Ich glaube nicht, dass es für OP eine Option ist, da der Praxisinhaber während der Schwangerschaft wieder ein Ersatz für den freien Sitz braucht.... Wenn man unbedingt volles Gehalt während der SS haben will und sich es nicht mit den Niedergelassenen als Arbeitgeber verscherzen will, FA machen, sich in nem MVZ anstellen lassen und dann schwanger werden.



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  3. #13
    Diamanten Mitglied
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    Also hier wird die Beschäftigung bis zur FA-Prüfung (maximal 3 Monate) mit 1000 Euro gefördert wenn man angestellt bleibt, das ist eher nix.....aber der MVZ-Plan von Trenn klingt doch nett.



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