Liebe Mitlesende,
Viele freuen sich über die Aufwandsentschädigung im PJ und diese ist ja auch begrüßenswert. Für alle Bafög-Empfänger sieht es mau aus, weil die Aufwandsentschädigung ein zu eins vom Bafög-Betrag abgezogen wird und das nicht erst, wenn man im Tertial ist, sondern schon Monate im Voraus anteilig (aufgerechnet auf die Monate des jeweiligen Bewilligungszeitraums), was dann auch nicht unerhebliche Summen sind und man mehrere Monate mit weniger Geld auskommen muss, bis das eigentliche Tertial beginnt…
Hat man grundsätzlich das Recht als Student die Aufwandsentschädigung abzulehnen und kann man dann trotzdem sein PJ-Tertial in dem Haus absolvieren?
Freue mich über Antworten, ich konnte bisher zu dieser Thematik nichts finden.